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RBB-Untersuchungsausschuss befragt Woidke

Der RBB-Untersuchungsausschuss im brandenburgischen Landtag hat in seiner zwölften Sitzung weitere Zeugen vernommen, darunter Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Woidke sagte bei der Befragung am Freitag in Potsdam, über mögliche Missstände beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) habe er im Sommer 2022 wie andere aus den Medien erfahren. Medienstaatssekretär Benjamin Grimm (SPD) habe danach nach seiner Kenntnis den Sender um Aufklärung gebeten. „Dieses Vorgehen hielt ich für angemessen“, sagte Woidke: „Die Rechtsaufsicht über den RBB ist nicht Sache des Ministerpräsidenten.“

Die Juristin Kerstin Skiba, die seit Juni 2023 Justiziarin des RBB ist und davor mehrere Jahre lang stellvertretende Justiziarin war, sagte, in der Leitung der Rechtsabteilung habe es eine Aufgabenteilung gegeben. Sie selbst sei als Stellvertreterin für das „sogenannte Alltagsgeschäft“ zuständig gewesen, die damalige Justiziarin Susann Lange für übergeordnete Aufgaben und medienpolitische Fragen.

Skiba sagte, von außertariflichen Verträgen mit höherer Vergütung für Führungskräfte habe sie keine Kenntnis gehabt. „Ich war mit diesen Verträgen nicht befasst“, sagte sie. Sie habe erstmals im Herbst 2022 einen solchen Vertrag gesehen und habe selbst keinen sogenannten AT-Vertrag.

Zur Frage, wer den Vertrag mit ihrer Vorgängerin aufgesetzt hat, sagte Skiba, dies wisse sie nicht. Sie sei am Entstehungsprozess nicht beteiligt gewesen. Der Vertrag sei von der Intendantin und Frau Lange unterschrieben worden. Ob der Verwaltungsrat den Vertrag kannte, wisse sie nicht. Er hätte ihn jedoch kennen müssen. Aus den Unterlagen schließe sie im Nachhinein, dass Lange ihren Vertrag selbst verfasst habe. Lange war ab 2017 Justiziarin des RBB und gehört zu den Führungskräften, die im Zuge des Skandals den Sender verlassen mussten.

Woidke sagte, bevor die Rechtsaufsicht intervenieren könne, müssten zunächst die Kontrollgremien des Senders aktiv werden. Die Rechtsaufsicht dürfe erst tätig werden, wenn die internen Kontrollinstanzen zutage getretene Fehlentwicklungen nicht selbst korrigieren. Eine staatliche Einflussnahme auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sei nur in sehr engen Grenzen zulässig. Dies gebe die Verfassung vor, um der Staatsferne des Rundfunks gerecht zu werden. Die Rechtsaufsicht hatte 2022 das Land Brandenburg inne.

Weiter sagte Woidke, aus verschiedenen persönlichen Gesprächen mit der Geschäftsleitung des Senders habe er keinerlei Kenntnisse über etwaige Missstände erlangt. Kontakte zu den Intendantinnen habe es relativ selten gegeben. Sie seien „auf ein Minimum beschränkt“ gewesen.

Der Untersuchungsausschuss des Landtags wurde im November 2022 eingesetzt. Er soll sich mit der Rechtsaufsicht über den RBB durch die brandenburgische Landesregierung und möglichen Missständen bei der Verwendung finanzieller Mittel des Senders befassen. Anlass war der im Sommer 2022 bekanntgewordene Skandal um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung unter anderem gegen Ex-Intendantin Patricia Schlesinger. Schlesinger und weitere Führungskräfte mussten den Sender danach verlassen.