Die Durchsuchungen im Fall des Radio Dreyeckland-Redakteurs Fabian Kienert waren laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht gerechtfertigt. „Die gegen den Beschwerdeführer gerichtete Durchsuchungsanordnung greift in sein Grundrecht auf Rundfunkfreiheit ein“, heißt es in dem Beschluss des Gerichts in Karlsruhe (Az: 1 BvR 259/24), den die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Mittwoch veröffentlichte.
Das oberste Gericht argumentiert, dass die im Grundgesetz gewährleistete Rundfunkfreiheit in einer Demokratie einen hohen Rang habe. Die Durchsuchungen stellten insbesondere wegen der damit verbundenen Störung der redaktionellen Arbeit sowie der Möglichkeit einer einschüchternden Wirkung eine Beeinträchtigung des Grundrechts dar, heißt es weiter.
Das Freiburger Radio Dreyeckland hatte im Januar 2023 in einem Artikel die Archivseite der 2017 verbotenen Internetplattform „linksunten.indymedia“ verlinkt. Darin sah die Staatsanwaltschaft Karlsruhe eine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung. Deswegen ließ sie die Redaktionsräume sowie Mitarbeiterwohnungen, wie die des Redakteurs Kienert, durchsuchen. Dabei wurden auch Laptops, Handys und mehrere Datenträger mitgenommen.
Die GFF legte daraufhin gemeinsam mit Radio Dreyeckland und den betroffenen Journalisten Beschwerde gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse ein. Das Verfahren durchlief die Instanzen. Schließlich reichten sie Verfassungsbeschwerde ein.
Kienert schreibt zu dem Urteil des Verfassungsgerichts in einer Mitteilung der GFF: „Wegen des Setzens eines Links wurden meine Privatsphäre und das Redaktionsgeheimnis mit Füßen getreten.“ Er hoffe, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu beiträgt, dass weniger leichtfertig mit Grundrechten umgegangen werde. (2959/19.11.2025)