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“Querdenken 711”-Gründer Michael Ballweg weitgehend freigesprochen

Der Unternehmer, Politaktivist und Gründer der Bewegung „Querdenken 711“, Michael Ballweg, wurde am Donnerstag vom Landgericht Stuttgart nach 43 Verhandlungstagen weitgehend freigesprochen. Verurteilt wurde er lediglich wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen und wegen versuchter Steuerhinterziehung in drei Fällen, teilte das Landgericht Stuttgart am Donnerstag auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mit. Hierfür wurde er verwarnt. Ob er eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 100 Euro, also insgesamt 3.000 Euro, bezahlen muss, wird nach Ablauf einer Bewährungszeit von einem Jahr entschieden.

Für die erlittene Untersuchungshaft zwischen 29. Juni 2022 bis 4. April 2023 und die Schäden durch die Beschlagnahme seines Vermögens sowie durch die Durchsuchung bei ihm wird Michael Ballweg entschädigt. Über die Höhe der Entschädigung werde in einem gesonderten Verfahren entschieden, sagte Timur Lutfullin, Richter am Landgericht und Mediensprecher in Strafsachen, bei der Pressekonferenz am Donnerstag.

Die dem Angeklagten durch das Verfahren entstandenen Kosten werden im Umfang des Freispruchs, also in wesentlichen Teilen, durch die Staatskasse getragen. Der Arrest des Vermögens des Angeklagten wurde aufgehoben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft, die drei Jahre Haft gefordert hatte, als auch Michael Ballweg können dagegen Rechtsmittel einlegen. (1905/31.07.2025)