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Qualitätsrichtlinie für ARD-Gemeinschaftsangebote in Kraft

Die Qualitätsrichtlinie der Rundfunkräte für die ARD-Gemeinschaftsangebote ist in Kraft. Der Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunks (SR) stimmte als letztes Gremium einstimmig am Montag in Saarbrücken zu. Die Richtlinie regelt inhaltliche und formale Standards zur Qualitätssicherung sowie einheitliche Verfahren zu ihrer Überprüfung. Die vom Medienstaatsvertrag vorgegebene Richtlinie wurde von der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der ARD formuliert.

Die SR-Rundfunkratsvorsitzende Gisela Rink betonte, dass diese Qualitätsrichtlinie nicht für Jahre festgeschrieben sei. Vielmehr handele es sich um eine Arbeitsgrundlage, die immer wieder angepasst werden müsse.

Die Richtlinie enthält Standards für alle Angebote, die eine Rundfunkanstalt für die ARD produziert. So sollen sich Angebote etwa an der Relevanz für Gesellschaft und Individuum orientieren oder in ihrer Gesamtheit Zusammenhänge und Hintergründe erläutern. Auch sind journalistische Standards wie eine umfassende, unabhängige, sachliche und wahrheitsgemäße Berichterstattung noch einmal aufgelistet.

Für die Programmbewertung nach dieser Richtlinie sind die Rundfunkräte, ihre Ausschüsse, der ARD-Programmbeirat und der Telemedienausschuss der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) zuständig. Zudem veröffentlichen die Landesrundfunkanstalten der Richtlinie zufolge alle zwei Jahre einen Bericht über die Erfüllung ihres Auftrags, über die Qualität und Quantität der Gemeinschaftsprogramme und -angebote sowie die geplanten Schwerpunkte. Die ARD-Programmdirektion und ARD-Online erstellen diese sogenannte Selbstverpflichtung federführend.