Droht nach dem Fachkräfte- und Hausarztmangel ein Psychotherapeutenmangel? Die Gefahr besteht durchaus, sagt Martin Klett, Vizepräsident der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (Stuttgart), mit Blick auf das neue bundesweite Psychotherapeutengesetz (PsychThG 2019). „Die ambulante Weiterbildung nach dem neuen Gesetz ist unzureichend finanziert“, sagte Klett dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Ausbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Jahr 2020 sollte ein Missstand beendet werden. Jahrzehntelang sei die praktische Ausbildung „ein Verlustgeschäft für den angehenden Therapeuten“ gewesen, sagte Klett. Psychologische Ausbildungskandidaten und -kandidatinnen – kurz PIAs – mussten ihre teure Fachweiterbildung selbst finanzieren.
Das neue Gesetz versprach Besserung. Es sollte angehende Therapeutinnen und Therapeuten angemessen entlohnen, sozial absichern und die Ausbildung an rechtlich aktuelle Standards anpassen. Konzipiert ist es nach dem Vorbild anderer Heilberufe, etwa der medizinischen Facharztausbildung, also mit einer klar geregelten Weiterbildungsstruktur und tarifgebundener Bezahlung.
Was zunächst viele begrüßten, erweist sich nun als unvollständig. Zwar wurde die faire Bezahlung im Gesetz festgeschrieben, nicht jedoch, wer diese Finanzierung übernehmen soll.
Die neue Ausbildungsordnung sieht nach dem Studium eine mindestens fünf Jahre dauernde Weiterbildung vor – ambulant, stationär und bei einem freien Träger – und umfasst Theorie, Supervision und Selbsterfahrung. Letztere ist laut Psychotherapeutenkammern ein unverzichtbarer Bestandteil der Ausbildung, erweist sich jedoch als zentraler Streitpunkt zwischen Krankenkassen, Kliniken und Praxen.
Ein Beispiel zeigt das Dilemma: Der Psychotherapeut Klaus Roos aus dem baden-württembergischen Elztal-Neckarburken (Neckar-Odenwald-Kreis) hat seine Praxis zur Weiterbildungsstätte akkreditieren lassen. Zwei Bewerberinnen möchten im Sommer 2026 bei ihm beginnen. Doch ob das möglich ist, bleibt fraglich. „Drauflegen kann ich nicht“, sagte der 60-Jährige.
Wie er steht rund ein Drittel der frei praktizierenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Südwesten kurz vor dem Ruhestand – Tendenz steigend. Gleichzeitig sprechen die Zahlen von Krankenkassen für einen wachsenden Bedarf an Psychotherapie.
Die Wartezeiten auf einen Therapieplatz betragen, je nach Region, derzeit zwischen drei Monaten und einem Jahr. „Es gibt Regionen, in denen zusätzliche Sitze sinnvoll wären“, räumt auch Klett ein. Der Zugang zu einem Kassensitz ist schwierig und mit hohen Kosten verbunden.
Nachwuchs gäbe es. Isabel Borek gehört zur ersten Kohorte von Studierenden, die nach der neuen Ausbildungsordnung studiert haben. 2026 wird sie ihre Approbation an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen abschließen. Doch die Studentin und viele ihrer Kommilitonen und Kommilitoninnen sind frustriert: Ohne klare Finanzierungsregelung wissen sie nicht, wie es nach dem Studium weitergehen soll.
Unterdessen gilt für Studierende nach alter Ordnung eine Übergangsfrist bis 2032. Es sind derzeit sowohl die günstigeren PIAs auf dem Markt als auch die teurer bezahlten Weiterbildungsassistenten nach neuem Gesetz. „Es ist unklar, ob man überhaupt eine Weiterbildungsstätte findet“, sagte die 31-Jährige. Der Traum von der eigenen Praxis stehe „in den Sternen“.
Die Folgen der Unsicherheit sind Frustration und Abwanderung. Nach erfolgreichem Bachelor- und Masterstudium der Psychologie entscheiden sich viele Studierende für Tätigkeiten in der Wirtschaft oder wechseln komplett das Fach. Damit droht ein weiterer Engpass in einem Bereich, in dem der Bedarf steigt.
Alle Beteiligten – Hochschulen, Kammern, Praxen und Studierende – blicken zunehmend verärgert nach Berlin. Ihr Appell: Nur eine gesetzliche Nachbesserung, die eindeutig regelt, wer die Kosten der Weiterbildung trägt, kann die Zukunft der jungen Therapeutinnen und Therapeuten sichern – und damit auch die psychische Gesundheit vieler Menschen in Deutschland.
„Jeder wusste, dass die neue Ausbildungsordnung zusätzlich Geld kosten würde“, sagt Martin Klett. „Das wurde bei der Entwicklung nicht bestritten. Jetzt, bei der Umsetzung, werden die Mehrkosten infrage gestellt.“ Und ergänzt: „Perspektivisch wird das eine Katastrophe.“ (2884/12.11. 2025)