Psychiater fordern rasch ein Gesetz zur Suizidassistenz

Vor einem Jahr konnte sich der Bundestag nicht auf eine rechtliche Regelung der Suizidbeihilfe einigen. Ob vor der Wahl 2025 noch ein Anlauf gelingt? Psychiater würden das sehr begrüßen.

Psychiater pochen auf eine schnelle gesetzliche Regelung der Beihilfe zum Suizid. Assistierte Suizide fänden zunehmend statt – allerdings ohne Regulierung oder Überprüfung der Voraussetzungen oder des Vorgehens, erklärte die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde am Montag in Berlin. Gerade erst seien zwei Ärzte, die psychisch kranken Menschen assistiert hatten, zu Gefängnisstrafen verurteilt worden.

Eine gesetzliche Regelung der Suizidassistenz müsse einerseits gewährleisten, dass die Autonomie von Suizidwilligen respektiert werde, so die Fachgesellschaft. Anderseits müsse sie Menschen schützen, die etwa durch eine psychische Erkrankung daran gehindert seien, freiverantwortlich zu entscheiden. An diesem Spagat seien zuletzt im Sommer 2023 zwei Gesetzentwürfe im Bundestag gescheitert. Abgeordnete planen neue Anläufe.

Die Fachgesellschaft schlägt ein Verfahren mit mehreren Schritten vor: An dessen Anfang steht eine Beratung des suizidwilligen Menschen durch eine staatlich autorisierte Stelle oder einen Facharzt. Der Fokus soll dabei auf Behandlungs-, Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten liegen. Danach soll ein todbringendes Mittel bei einer staatlich autorisierten Stelle beantragt werden können.

Im Anschluss solle ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie die Freiverantwortlichkeit der Entscheidung begutachten, bevor das Mittel an einen qualifizierten Helfer ausgehändigt werde, heißt es weiter in Eckpunkten der Fachgesellschaft für eine Neuregelung. Der Helfer solle den Vorgang dokumentieren, beim Suizid assistieren und Daten an eine staatliche Stelle übermitteln. Diese wiederum solle jährlich eine Statistik veröffentlichen.

Wichtig sei, dass an den unterschiedlichen Schritten verschiedene Personen beteiligt seien, betonte der Vorsitzende der Ethikkommission der Gesellschaft, Thomas Pollmächer. Auch sollten Ärzte nicht todbringende Mittel verschreiben. “Kein Arzt darf verpflichtet werden, einen Menschen in den Tod zu führen”, sagte Pollmächer. “Suizidassistenz ist keine ärztliche Aufgabe.”