Propst bedauert verweigerten Markenschutz für „Kölner Dom“

Das Kölner Domkapitel bedauert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass der Kölner Dom nicht als Marke geschützt werden kann. Das Weltkulturerbe sei ein Ort des Glaubens und der Verehrung der Heiligen Drei Könige, sagte Dompropst Guido Assmann der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Ohne Wissen um diese Bedeutung der Kathedrale nutzten aber viele den Dom als Signet für ihre Produkte und degradierten ihn damit zum Werbeobjekt.

Am vergangenen Freitag hatte der Gerichtshof eine Entscheidung veröffentlicht, mit der eine Klage der „Hohen Domkirche zu Köln“ zurückgewiesen wurde. Diese ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und wird vom Domkapitel vertreten, einem Gremium von zwölf Priestern des Erzbistums Köln. Als Leiter dieses Gremiums versicherte Assmann, das Urteil zu respektieren. Das Domkapitel werde sich weiter darum bemühen, Besucher auf die religiöse Dimension des Doms aufmerksam zu machen.

Die „Hohe Domkirche“ hatte sich 2018 an das Deutsche Patent- und Markenamt gewandt, um die Bezeichnung „Kölner Dom“ schützen zu lassen. Die Behörde verweigerte aber die Eintragung. Demnach können Bezeichnungen nicht geschützt werden, wenn sie nicht eindeutig auf den Hersteller der Waren verweisen. Dies treffe hier zu, weil es bei der Vielzahl von Souvenirs verschiedenste Hersteller von Dom-Produkten gebe. Eine Klage gegen die verweigerte Eintragung scheiterte erst beim Bundespatentgericht und nun auch beim Bundesgerichtshof.

Der kirchliche Antrag auf Markenschutz hatte sich auf mannigfaltige Produkte bezogen, etwa auf Schmuck, Uhren, Münzen, Krawattennadeln, Schlüsselanhänger, Wimpel, Schürzen, Morgenmäntel oder Sandalen, wenn sie den Schriftzug „Kölner Dom“ tragen.

Der Kölner Dom ist Wahrzeichen der Stadt und eine der meistbesuchten Sehenswürdigkeiten Deutschlands. Seit 1996 zählt die gotische Kathedrale zum Unesco-Welterbe.