Privater Rundfunk feiert 40 Jahre Bestehen mit Rechtssymposium

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat am Freitag 40 Jahre privaten Rundfunk, 75 Jahre Grundgesetz und damit 75 Jahre Rundfunkfreiheit gefeiert. Auf einem Rechtssymposium in München ging es um die Regulierung des Rundfunks in Deutschland, teilte die BLM mit. „Regulierung ist Garant für Rundfunkfreiheit. Sie schafft den Rahmen, um Fairness und Transparenz sicherzustellen“, sagte BLM-Präsident Thorsten Schmiege. Vor allem schütze Regulierung Vielfalt und Qualität und diene damit auch dem Publikum.

Im Rundfunkstaatsvertrag der Bundesländer von 1987 wurde die generelle Zulassung privater Programmanbieter geregelt und das Notwendige an gemeinsamen Bestimmungen für das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk getroffen. Die Aufsicht über den privaten Rundfunk wurde dabei über die staatsfernen Landesmedienanstalten organisiert.

Regulierungsrahmen, Angebotsformen, Wettbewerbskonstellationen, Nutzung und Technik hätten sich seit dem Start des dualen Systems vor 40 Jahren radikal gewandelt, sagte Schmiege weiter. Die Branche stelle sich aktuell auf Veränderungen durch Künstliche Intelligenz (KI) ein. Zudem würden die technisch-ökonomischen Entwicklungszyklen immer kürzer, komplexer und disruptiver. „Neue Player und Innovation bereichern die Medienlandschaft und können den demokratischen Diskurs stärken“, so Schmiege. Er appellierte angesichts der Risiken durch KI und globale Plattformen aber auch dazu, die Rundfunkfreiheit weiter zu schützen und zu verteidigen. (00/1266/19.04.2024)