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Presserat rügt Verstöße gegen Persönlichkeitsschutz

Der Deutsche Presserat hat das Internetportal bild.de wegen eines Verstoßes gegen den Opferschutz öffentlich gerügt. Dabei ging es um die Veröffentlichung des Fotos eines verunglückten Feuerwehrmannes, wie der Presserat am Montag in Berlin mitteilte.

Dies verstoße gegen den Pressekodex, wonach die Identität von Opfern besonders geschützt wird. Dass die Feuerwehr auf ihrer Website ebenfalls ein Foto und den Namen des Verunglückten veröffentlicht hatte, sei für die Bewertung unerheblich, hieß es. Daraus habe nicht eine Einwilligung der nahen Angehörigen in eine Presseveröffentlichung geschlossen werden können.

Die „Berliner Zeitung“ erhielt eine öffentliche Rüge wegen Missachtung des
Persönlichkeitschutzes einer Behördenmitarbeiterin. Die Redaktion hatte im ePaper sowie auf ihrer Webseite über die Auseinandersetzung einer an einem chronischen Fatigue-Syndrom Erkrankten mit dem Sozialamt berichtet. Im Beitrag wurde mehrmals der Name der zuständigen Sachbearbeiterin genannt. Später kürzte das Blatt diesen im Online-Artikel ab. Laut Beschwerdeausschuss des Presserats bestand kein öffentliches Interesse an dieser identifizierenden Darstellung. Die Sachbearbeiterin habe keine hervorgehobene Stellung innerhalb der Verwaltung innegehabt und ihr Verhalten sei der Behörde an sich zuzurechnen.

Die öffentlich ausgesprochenen Rügen müssen von den Redaktionen in einer ihrer nächsten Ausgaben veröffentlicht werden. Zudem sprach der Beschwerdeausschuss vier Missbilligungen aus und gab fünf „Hinweise“. 15 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet.