Presserat: “Bild”-Text “Universitäter” fällt unter Meinungsfreiheit
Der Deutsche Presserat sieht den umstrittenen Artikel „Die Universitäter” der “Bild„-Zeitung von der Meinungsfreiheit gedeckt. Dennoch erteilte das Kontrollorgan der “Bild”-Redaktion einen Hinweis für eine falsche Bildunterschrift in der gedruckten Ausgabe, wie der Presserat am Dienstag mitteilte. Bei einem Hinweis handelt es sich um die schwächste Sanktion des Presserats.
Die „Bild“ hatte einen offenen Brief von mehreren Hundert Wissenschaftlern im Mai scharf kritisiert, der sich gegen die Räumung eines pro-palästinensischen Protestcamps an der Freien Universität (FU) Berlin richtete. Unter anderem warf das Blatt den Unterzeichnern vor, es handele sich um einen „offenen Brief für Juden-Hass-Demos“. Daraufhin hatten sich insgesamt 15 Hochschulen und Lehrende an den Presserat gewandt, weil sie den Artikel für diffamierend und falsch hielten.
Der Presserat bewertete die Aussage der „Bild“ als „zwar überspitzte, aber zulässige Meinung“. Er verwies darauf, dass auf dem von der Polizei aufgelösten Camp nachweislich antisemitische Äußerungen gefallen seien. Dies habe auch der AStA der FU später eingeräumt. Insofern habe der Artikel weder gegen das Wahrhaftigkeitsgebot des Pressekodex verstoßen, noch die Ehre der Unterzeichner verletzt.
Auch eine Foto-Galerie, die einige Unterzeichner abbildete, habe nicht gegen deren Persönlichkeitsschutz verstoßen. Die Unterzeichner mussten nach Ansicht des Presserats hinnehmen, mit Blick auf ihr viel beachtetes und öffentlich diskutiertes Statement identifizierbar dargestellt zu werden.
Den Hinweis an die „Bild“-Redaktion gab es für ein Foto von pro-palästinensischen Protesten an der Berliner Humboldt-Universität. Die Redaktion hatte das Foto in der gedruckten Ausgabe der Freien Universität zugeschrieben, wo ebenfalls entsprechende Proteste stattgefunden hatten.