Presserat: Berichterstattung der „SZ“ zu Aiwanger war in Ordnung

Der Deutsche Presserat hat Beschwerden zur Berichterstattung der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) in der Flugblatt-Affäre um den bayerischen Vize-Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger (Freie Wähler) als unbegründet zurückgewiesen. An dem veröffentlichten Verdacht, Aiwanger habe in seiner Jugend ein antisemitisches Flugblatt verfasst, habe ein erhebliches öffentliches Interesse bestanden, erklärte das Gremium der freiwilligen Selbstkontrolle der gedruckten Medien und ihrer Online-Auftritte am Dienstag in Berlin.

Die „SZ“ hatte im August, wenige Wochen vor der Landtagswahl in Bayern, über Vorwürfe berichtet, nach denen Aiwanger als Schüler ein antisemitisches Flugblatt verfasst haben soll, das in seiner Tasche gefunden worden sein soll. Der Freie-Wähler-Chef hatte dden Vorwurf der Autorenschaft zurückgewiesen und von einer „Schmutzkampagne“ gegen ihn gesprochen. Die „SZ“ hatte sich nach eigenen Angaben auf eine Reihe von Informanten gestützt, die die Richtigkeit ihrer Angaben besonders versichert hatten.

Die Vorwürfe seien so gravierend gewesen, dass die Zeitung darüber habe berichten dürfen, ohne den Persönlichkeitsschutz des bayerischen Wirtschaftsministers nach dem Pressekodex zu verletzen. Dies gelte, obwohl der in Rede stehende Vorgang bereits 35 Jahre zurückgelegen habe und Aiwanger damals noch nicht volljährig gewesen sei. Der Pressekodex hält ethische Regeln für Journalisten fest.

Auch die schrittweise Offenlegung durch die Redaktion war aus Sicht des Presserats nicht zu beanstanden, da von Anfang an hinreichende Anhaltspunkte für den geäußerten Verdacht vorgelegen hätten. Eine Vorverurteilung sei ebenfalls nicht erfolgt, da die Vorwürfe nicht als Tatsachen bezeichnet worden seien. Zudem habe Aiwanger ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt und entlastende Stimmen seien ebenfalls zu Wort gekommen.

Beim Presserat waren 18 Beschwerden zur Berichterstattung der „SZ“ eingegangen. Das Gremium machte angesichts von geäußerten Vorwürfen wie „Kampagnenjournalismus“ deutlich, dass Redaktionen selbst über den Zeitpunkt der Veröffentlichung entscheiden können. Konkret befasste sich der Presserat mit mehreren „SZ“-Artikeln, die zwischen dem 25. und 28. August erschienen waren.