Pressekodex gilt auch für journalistische KI-Produkte

Der Pressekodex gilt auch für journalistische Inhalte, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz (K) entstanden sind. Der Pressekodex sei am Mittwoch um einen entsprechenden Abschnitt ergänzt worden, teilte der Deutsche Presserat in Berlin mit. Darin heißt es, wer sich zur Einhaltung des Pressekodex verpflichtet, trage die presseethische Verantwortung für alle redaktionellen Beiträge. Das gelte unabhängig von der Art und Weise der Erstellung auch für künstlich generierte Inhalte.

Zusätzliche Änderungen im Pressekodex, etwa eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Texte, hält der Presserat nach eigenen Angaben derzeit nicht für erforderlich. „Für die ethische Bewertung von Beschwerden spielt es keine Rolle, wer mit welchen Hilfsmitteln einen Beitrag erstellt hat“, sagte der Sprecher des Presserats, Manfred Protze. Die presseethische Verantwortung, etwa für die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht, liege weiter uneingeschränkt bei den Redaktionen.

Mithilfe von KI entstandene Bilder müssten jedoch als Symbolbilder gekennzeichnet werden. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass künstlich generierte Bilder die Realität abbilden. Die Richtlinie, nach der symbolische Illustrationen als solche kenntlich zu machen sind, wendete der Presserat nach eigenen Angaben bereits bei der Bewertung von Beschwerden in Bezug auf KI-generierte Bilder an.