Polizeipräsident für Sexkauf-Verbot im Kampf gegen Zwangsprostitution

Der Duisburger Polizeipräsident Alexander Dierselhuis sieht in der Einführung eines Sexkauf-Verbots eine wichtige Voraussetzung für die Bekämpfung der Kriminalität im Rotlichtmilieu. Polizei und Justiz könnten erfolgreicher gegen Zwangsprostitution und Ausbeutung vorgehen, erklärte Dierselhuis in einer Sachverständigen-Anhörung des Bundestags am Montag in Berlin. Das zentrale Problem der gegenwärtigen Rechtslage sei, dass die Polizei die Beweise liefern müsse, weil kaum eine der betroffenen Frauen es wage, eine Aussage gegen Zuhälter oder Menschenhändler zu machen.

Dierselhuis sprach von einem „massiven Vollzugsdefizit“. Es sei davon auszugehen, dass sich nach der Einführung eines Sexkaufsverbots der Markt für Prostitution verkleinern würde. Heute sei es kaum möglich, zwischen freiwilliger und erzwungener Prostitution zu unterscheiden, sagte Dierselhuis. Erzwungene Prostitution finde auch in legalen Prostitutionsstätten statt. Das Dunkelfeld sei enorm.

Die Bundestagsfraktion der Union hat einen Antrag zur Einführung des sogenannten Nordischen Modells in den Bundestag eingebracht. Danach werden Freier bestraft, Prostituierte bleiben aber straffrei. Das Modell wurde 1999 zuerst in Schweden eingeführt. In Deutschland ist Prostitution legal, das Betreiben von Prostitutionsstätten ebenfalls. Ende 2023 waren dem Statistischen Bundesamt zufolge rund 30.600 Prostituierte angemeldet. Wie viele Menschen tatsächlich in der Prostitution arbeiten, ist nicht bekannt. Schätzungen reichen bis zu 250.000 Personen.