Polizei: Nacht zum 1. Mai ist kein “Ausnahmetag”

Die Polizei mahnt auch dieses Jahr zur Mäßigung in der Maiennacht. Maischerze seien erlaubt, Straftaten nicht, teilte das Polizeipräsidium Ulm am Montag mit. Ein Scherz, welcher zur Straftat werde, sei für die Betroffenen „längst kein Spaß mehr“. Auch die Nacht zum 1. Mai sei kein „Ausnahmetag“, an dem die Polizei ein Auge zudrücke. Ganz im Gegenteil, sie sei auch in diesem Jahr wieder verstärkt unterwegs und führe dabei auch Jugendschutz- und Verkehrskontrollen durch. Eltern und Erziehungsberechtigte sollten mit ihren Kindern besprechen, was erlaubt sei und was nicht. (0833/22.04.2024)