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Pflegereform: Welche Vorschläge auf dem Tisch liegen

Zur Reform der Pflege gibt es verschiedene Vorschläge. Manche zielen auf die Verbesserung der Versorgung, manche auf das Einsparen von Geld. Eine Übersicht:

* SOCKEL-SPITZE-TAUSCH: Bislang übernimmt die Kasse für die Pflege nur einen gewissen Betrag. Alles, was darüber hinaus geht, schultern Pflegebedürftige oder deren Angehörige. Der Ansatz des Sockel-Spitze-Tauschs schlägt vor, es umgekehrt zu machen. Zu dessen Befürwortern zählen Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz und die Diakonie.

* EIGENANTEILE BEGRENZEN: Wer im Pflegeheim lebt, muss laut einer Erhebung des Verbands der Ersatzkassen vom Juli 2025 derzeit im Durchschnitt rund 3.000 Euro an Eigenanteilen bezahlen. Diese Eigenanteile sind in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Bislang gibt es Zuschüsse für Heimbewohner, die mit zunehmender Aufenthaltsdauer mehr werden. Weitergehende Vorschläge richten sich auf eine absolute Obergrenze.

* BÜRGERVERSICHERUNG: Eine Versicherung, in die alle einzahlen müssen und in der alle Einkommensarten erfasst sind, würde die Kosten der Pflege auf mehr Schultern verteilen. Sozialverbände wie der Paritätische Wohlfahrtsverband oder der Sozialverband Deutschland fordern daher so eine Bürgerversicherung. Weniger weitreichend ist der Vorschlag, die Beitragsbemessungsgrenze deutlich anzuheben oder ganz abzuschaffen. Gutverdiener müssten dann mehr für die Pflegeversicherung bezahlen.

* ÜBERNAHME VERSICHERUNGSFREMDER LEISTUNGEN: Die Pflegekassen schultern Ausgaben, die nichts mit Pflege zu tun haben. Beispielsweise haben sie dem Bund während der Corona-Pandemie fast 6 Milliarden Euro überwiesen, die bislang nicht zurückgezahlt wurden. Außerdem zahlen die Kassen Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, nach Angaben des Sozialverbands VdK sind das im kommenden Jahr 4,35 Milliarden Euro. Eigentlich müssten diese Ausgaben aus Steuermitteln getragen werden. Der VdK weist darauf hin, dass die Pflegekassen gar keine Defizite hätten, wenn der Staat seiner Zahlungspflicht nachkäme.

* PFLEGEGRADE ÜBERARBEITEN: Die derzeit tagende Kommission zur Reform der Pflege hat vorgeschlagen, die Schwellenwerte einzelner Pflegegrade zu überarbeiten, also die Grenze, ab welchem pflegerischen Bedarf diese Pflegegrade zugesprochen werden. Sie will auch den sogenannten Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, der Betroffenen mit dem niedrigsten Pflegegrad 1 zur Verfügung steht, überarbeiten. Die Kommission schlägt vor, ihn künftig nicht mehr direkt auszuzahlen, sondern ihn ganz oder teilweise umzuwidmen in eine fachpflegerische, präventionsorientierte Begleitung von Pflegebedürftigen.

* PRÄVENTION: Die Verhinderung oder Verzögerung von Pflegebedürftigkeit hat das größte Potenzial, um Kosten einzusparen und die Versorgung zu verbessern. Denn zwei Drittel der Ursachen von Pflegebedürftigkeit gelten als vermeidbar, beispielsweise Nikotin- und Alkoholkonsum, Über- und Fehlernährung sowie Bewegungsmangel. Allerdings winken diese Einsparungen und Verbesserungen nur mittel- bis langfristig, zunächst würde Prävention Geld kosten. Es mangelt auch an konkreten Vorschlägen, wie mehr Prävention umzusetzen wäre.