„Pflege bis zum letzten Atemzug“

Vor Grenzüberschreitungen warnen die Diakonie in Niedersachsen und der Oldenburger Caritasverband. Landesbischof Ralf Meister hatte die Diskussion ausgelöst.

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Cloppenburg/Hannover. Der Direktor des Landes-Caritasverbandes für Oldenburg, Gerhard Tepe, hat sich gegen eine „Sterbehilfe im Sinn der Suizidhilfe“ in kirchlichen Einrichtungen ausgesprochen. In den katholischen Einrichtungen der Caritas sei es nicht vertretbar, das eigene Leben aktiv zu beenden, um Leiden oder Sterben zu verkürzen, sagte Tepe dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Es ist die Überzeugung der kirchlichen Caritas, dass dieser Rubikon nicht überschritten werden darf. Grundsätzlich gilt darum: Weder die Selbst- noch die Tötung auf Verlangen sind ein legitimes Mittel der Sterbebegleitung.“

Tepe reagierte damit auf Äußerungen des evangelischen Landesbischofs Ralf Meister aus Hannover. Dieser hatte gesagt, er halte eine Sterbehilfe auch in kirchlichen Einrichtungen für denkbar.

Kein Druck auf Sterbende

Auch der niedersächsische Diakonie-Vorstandssprecher Hans-Joachim Lenke zeigte sich skeptisch. Er warnte davor, dass Menschen unter Druck geraten könnten, auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten. „Es darf nicht dazu kommen, dass kranke Menschen die Sorge haben, sie seien für ihre Angehörigen oder die Allgemeinheit zu teuer“, sagte er dem epd. Sterbende sollten die Sicherheit behalten, dass sie ein Recht auf eine hospizlich-palliative Begleitung und eine umfängliche Pflege bis zuletzt hätten. „Menschenwürdige Pflege bis zum letzten Atemzug ist uns ein Anliegen. Dies ist unser Auftrag.“

Hans‐Joachim Lenke
Hans‐Joachim LenkeJens Schulze / epd

Landesbischof Ralf Meister aus Hannover hat die Diskussion in einem Interview neu angefacht. Es gebe schwerstkranke Menschen, die sterben wollten, sagte er: „Wir dürfen sie damit nicht alleine lassen.“ Unter bestimmten Bedingungen könne der assistierte Suizid ein Akt der Barmherzigkeit sein. Jede Art der kommerzialisierten Form der Sterbehilfe lehne er allerdings konsequent ab.

Die Würde wertschätzen

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar das seit 2015 geltende Verbot organisierter Hilfe beim Suizid gekippt. Das Gesetz sei verfassungswidrig, weil es das allgemeine Persönlichkeitsrecht einschränke, urteilten die Karlsruher Richter.

Caritas-Landeschef Tepe sagte, die freie Selbstbestimmung als unveräußerliches Menschenrecht sei zwar zu respektieren. Doch es sei die Haltung der katholischen Caritas, dass es nicht nur einen Anspruch auf Grundrechte gebe. Die freie Selbstbestimmung sei gleichzeitig ein Anspruch an den Menschen, die ihm geschenkte Würde wertzuschätzen – vor allem dann, wenn es um elementare Grundgüter wie zum Beispiel das Leben gehe. Es gelte, das Sterben umfassend menschenwürdig zu gestalten. „Gelingt dies, besteht der feste Wunsch nach Selbsttötung in der Praxis nur sehr selten.“


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Schwierigste Einzelfälle, die es immer geben werde, seien nicht gesetzlich regelbar, sagte Tepe, der auch dem Vorstand der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft angehört. „Sie bleiben mitmenschliche Herausforderungen für alle Beteiligten. Sie brauchen Mut, Wahrhaftigkeit und echte Mitmenschlichkeit für die Sterbephase.“

Diese Haltung schütze alte und kranke Menschen als die Schwächsten der Gesellschaft vor sozialem Druck, Suizid als normale Handlung zu wählen, betonte Tepe. Zugleich seien auch die vielen Fachärzte und Pflegenden angemessen zu schützen, denn die Suizidassistenz sei ihrem Selbstverständnis nach nicht ihre Aufgabe. (epd)