Peta fordert Katzenschutzverordnung für MV

Die Tierrechtsorganisation Peta hat Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) aufgefordert, das Leid heimatloser Katzen im Nordosten durch den Erlass einer landesweiten Katzenschutzverordnung zu beenden. Eine solche Verordnung könne die Population regulieren und die Verbreitung bestimmter Krankheiten maßgeblich eindämmen, teilte Peta am Dienstag in Stuttgart mit. Außerdem könne dadurch die Arbeitsbelastung von Tierärzten, Tierheimen, Katzenschutzvereinen sowie des Veterinäramts deutlich reduziert werden. Aufgefundene Tiere könnten schnell über Registrierungsportale identifiziert und den Haltern zugeordnet werden.

„Besonders im Frühjahr und im Sommer erreichen uns unzählige Meldungen zu kranken oder verwahrlosten Katzenbabys und erwachsenen Katzen“, sagte Peta-Fachreferentin Annika Lewald laut der Mitteilung. Die domestizierten Tiere seien dringend auf menschliche Hilfe angewiesen.

Derzeit sind laut Peta zahlreiche Tierheime in Deutschland überfüllt und verhängen Aufnahmestopps, insbesondere Katzen können kaum noch untergebracht werden. Unkastrierte Freigängerkatzen würden erheblich zur Überpopulation und damit zum Leid der heimatlosen Tiere beitragen, hieß es.

„Wir begrüßen jede Katzenschutzverordnung, die in den einzelnen Gemeinden erlassen wird“, erklärte Lewald. „Die lokalen Verordnungen sind jedoch nur ein Tropfen auf den heißen Stein, denn die Vierbeiner kennen keine Ortsgrenzen.“ Deshalb appelliere Peta an Minister Backhaus, eine landesweite Verordnung zu erlassen. Niedersachsen habe eine solche Verordnung im Juni 2023 auf den Weg gebracht. Berlin und Bremen hätten sie bereits umgesetzt.

Die Landesregierungen seien laut Paragraph 13b Tierschutzgesetz ermächtigt, Gebiete mit sogenannten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen festzulegen, um die hohe Zahl heimatloser Katzen zu verringern, hieß es. Seit 2013 könnten sie aus Tierschutzgesichtspunkten Kastrationspflichten für Katzen erlassen. In über 1.100 Städten und Gemeinden in Deutschland bestehe diese bereits. Der „Flickenteppich“ lokaler Verordnungen sei jedoch nicht ausreichend, auch weil viele Kommunen sie aus unterschiedlichen Gründen nicht einführen wollten.