Personalvorschlag für Antisemitismusbeauftragten vertagt

Das neue Amt eines Antisemitismusbeauftragten für Brandenburg kann möglicherweise im April besetzt werden. Der Hauptausschuss des Landtags will in seiner nächsten Sitzung am 17. April über einen gemeinsamen Personalvorschlag beraten. Die zunächst bereits in der regulären März-Sitzung des Ausschusses geplante Entscheidung wurde am Mittwoch in Potsdam von dem Gremium auf den nächsten Termin vertagt. Grund dafür waren nach Aussage des Ausschussvorsitzenden Daniel Keller (SPD) Bitten jüdischer Verbände, die weiteren Beratungsbedarf signalisiert hätten.

Die Plenarsitzungen des Landtags im April sollen am 24., 25. und 26. April stattfinden. Die letzten Plenarsitzungen der laufenden Legislaturperiode sind am 19., 20. und 21. Juni geplant. Am 22. September wird ein neuer Landtag gewählt.

Für das Amt waren 39 Bewerbungen eingegangen. Zu einer Anhörung im Hauptausschuss waren im Februar sechs Kandidatinnen und Kandidaten eingeladen. Der Landtag hatte das Antisemitismusbeauftragten-Gesetz am 23. November 2023 mit großer Mehrheit beschlossen. Der Gesetzentwurf war von allen vertretenen Parteien außer der AfD eingebracht worden.

Zu den Aufgaben des Antisemitismusbeauftragten gehört unter anderem, Ansprechpartner bei mutmaßlich antisemitischen Vorfällen zu sein sowie der Austausch mit den jüdischen Gemeinden und die Sensibilisierung der Gesellschaft für Formen des Antisemitismus. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Eine zweimalige Wiederwahl ist möglich. Die oder der Beauftragte ist in der Wahrnehmung der Aufgaben unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Das Amt ist am Landtag angesiedelt.