Paritätischer fürchtet Grundrechts-Verletzungen durch Bezahlkarte

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg steht der Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber weiterhin kritisch gegenüber. Der Bundestag hatte die Einführung am Freitagvormittag beschlossen, die Umsetzung ist jedoch Ländersache. „Wir fordern vom Land und den Kommunen eine Einführung nochmals zu überdenken, um Diffamierungen und Diskriminierungen von Geflüchteten vorzubeugen“, teilte der Verband am Freitag in Stuttgart mit. Der Verband weist darauf hin, dass es keine Studie gibt, die belegt, dass Asylbewerber ihre Bargeldauszahlungen in ihr Heimatland systematisch überweisen. „Auch die Theorie von Sozialleistungen als sogenannter Pull-Faktor gilt als nicht mehr aktuell“, heißt es weiter.

Im Fall einer Umsetzung dürfe das Grundrecht auf Freiheit, Gleichheit und Teilhabe nicht verletzt werden. Die Bezahlkarte müsse sozialverträglich sein, Bargeld zur Verfügung stellen und dürfe keine Einschränkungen in der Nutzung beinhalten. „Die Karte darf nicht als Abschreckungs- und Kontrollinstrument für Geflüchtete eingesetzt werden“, so der Verband. Denn dies verhindere eine erfolgreiche Integration. (0759/12.04.2024)