Um beim schulischen Ganztag allen Kindern gerecht zu werden, müssen die Angebote inklusiv ausgerichtet sein, betont der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg zum Tag der Bildung am Samstag. Das Land müsse den Rechtsanspruch zunächst für Erstklässler ab dem Schuljahr 2026/27 erfüllen und ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, forderte der Verband am Freitag in Stuttgart. Ein gerechter Zugang zu ganztägiger Förderung sei entscheidend für die Chancengerechtigkeit in der Bildung.
Die Angebote müssten auch für Kinder mit körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen selbstverständlich zugänglich sein, ohne Ausnahmen und Barrieren. An den Schulen müssten die Räume und Freiflächen barrierefrei und auch Möglichkeiten für Förder- und Therapieangebote vorhanden sein. Zusätzlich erforderlich seien eine ausreichende Personalausstattung mit multiprofessionellen Teams aus Sonder-, Heil- und Sozialpädagogen und therapeutischen Fachkräften.
Laut einer forsa-Umfrage vom September/Oktober 2025 im Auftrag des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) unter bundesweit 1312 Schulleitungen, davon 258 in Baden-Württemberg, ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung aktuell nicht flächendeckend umsetzbar. Nur 63 Prozent der Grundschulleitungen in Baden-Württemberg gaben an, dass für alle Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 bei ihnen eingeschult werden, die Ganztagsbetreuung gewährleistet werden kann. 29 Prozent sagten dagegen, dass die Kommunen die Betreuung bis dahin nicht sicherstellen können. Als Grund nannten die Befragten vor allem fehlende Räume sowie fehlendes Fachpersonal. (0184/23.01.2026)