Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) hat die Sperrung von zwei pornografischen Internetangeboten bestätigt. Die auf der Grundlage des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags durch die Medienanstalt Rheinland-Pfalz angeordnete Sperrung sei sofort vollziehbar, hieß es in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des OVG in Koblenz. Das Gericht wies in einem Eilrechtsschutzverfahren die Beschwerde des Betreibers Aylo Freesites mit Sitz in Zypern ab. Das Unternehmen hatte es trotz mehrfacher Verfügungen abgelehnt, Vorgaben umzusetzen, mit denen Minderjährigen der Zugang verwehrt wird. (Az: 2 B 10575/25.OVG und 2 B 10576/25.OVG)
Die Sperrverfügung erfolgte nach Angaben der Medienanstalt Rheinland-Pfalz aufgrund einer Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten. Sie gehe zurück auf Verfahren der Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2020, in denen diese dem Betreiber Aylo Freesites die Verbreitung der Portale Pornhub und Youporn untersagte. Da die Verhängung eines Zwangsgeldes gegen das Unternehmen erfolglos blieb, entschlossen sich die Landesmedienanstalten zu einem gemeinsamen Vorgehen und erließen im vergangenen Jahr Sperrverfügungen gegen in Deutschland ansässige Netzanbieter, die die Angebote der Antragsteller verbreiteten.
Auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf sowie das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen haben nach Angaben des OVG Koblenz die sofortige Vollziehbarkeit der Sperrverfügung bestätigt. Die vom Betreiber der Portale in der Hauptsache erhobene Klage sei gegenwärtig beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen anhängig, erklärte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Das Ziel des Portalbetreibers, die Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit der Sperrverfügung zu erreichen und den Regelungen der Grundverfügung weiter entgehen zu können, sei nicht schutzwürdig, erklärte das OVG in Koblenz. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom April.
Der Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz und Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz, Marc-Jan Eumann, sagte, die Anbieter hätten es selbst in der Hand, die Angebote rechtskonform zu gestalten. Auch das Verwaltungsgericht Berlin hatte im April einen Eilantrag von Aylo Freesites gegen die Sperrverfügung zurückgewiesen.