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Ostseehochwasser: Betroffene für Sammelklage gesucht

Ein Bündnis norddeutscher Verbraucherschutzorganisationen ruft Betroffene des Ostseehochwassers von 2023 auf, sich einer geplanten Sammelklage anzuschließen. Viele Versicherungen hätten für die entstandenen Schäden nicht gezahlt, wie die Verbraucherschutzzentrale Hamburg am Dienstag mitteilte. Betroffene könnten sich an die Verbraucherzentralen in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wenden. Für die sogenannte Musterfeststellungsklage würden mindestens 50 vergleichbare Fälle sowie 60.000 Euro Spenden für die Prozesskosten benötigt. Neben der Entschädigung für Betroffene soll auch grundsätzlich geklärt werden, ob Versicherer den Sturmflut-Begriff in einer Vertragsklausel verwenden dürfen, wenn für die Versicherten unklar bleibt, was letztlich versichert ist und was nicht.

„Für viele Betroffene ist die Ablehnung nicht nachvollziehbar. Sie hatten sich bewusst zusätzlich gegen Überflutungen und andere Naturgefahren absichern wollen“, sagt Stephen Rehmke, Vorstand beim Bund der Versicherten (BdV). Trotz zusätzlicher Elementarschadenversicherung seien viele Geschädigte des Ostseehochwassers auf ihren Schäden sitzen geblieben. Rehmke nennt es rechtlich fragwürdig, wenn nach einem sturmbedingten Hochwasser an einem Binnenmeer die Leistung verweigert wird. „Aus unserer Sicht kommen die Versicherten ihrer Verantwortung nicht nach und flüchten sich ins Kleingedruckte“, sagt Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Die Klage wird vom BdV und der Verbraucherzentrale Hamburg vorbereitet und von den Verbraucherzentralen Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein unterstützt.