Oldenburgische Kirche ermöglicht Taufe und Abendmahl durch Laien

In der oldenburgischen Kirche kann ab dem kommenden Jahr der Einsatz von interprofessionellen Teams erprobt werden. Die in Rastede bei Oldenburg tagende Synode beschloss am Donnerstag in erster Lesung ein entsprechendes Kirchengesetz. Damit dürfen geschulte und berufene Gemeindemitglieder, die keine Pastorinnen und Pastoren sind, Menschen taufen und das Abendmahl austeilen. Die Arbeit mit diesen Teams soll in den kommenden sechs Jahren erprobt und weiterentwickelt werden.

Bereits im Frühjahr hatte das Kirchenparlament die Teams im Grundsatz beschlossen. Einige ordinierte Theologinnen und Theologen sprachen sich jedoch dafür aus, dass Laien nur das Abendmahl austeilen dürfen. Die Taufe solle jedoch den Pfarrerinnen und Pfarrern vorbehalten bleiben. Inzwischen wurde das Thema in diversen Gremien weiterdiskutiert.

Widerspruch zum Kirchengesetz kam von dem neu berufenen Synodalen Björn Thümler aus Berne. Der frühere niedersächsische Wissenschafts- und Kulturminister der CDU war erst am Vormittag von Synodenpräsidentin Sabine Blütchen verpflichtet worden. Er sprach sich grundsätzlich gegen interprofessionelle Teams aus.

Mit dem nun erlassenen Gesetz habe die oldenburgische Kirche weitreichende Möglichkeiten für ihre Kirchengemeinden geschaffen, sagte Oberkirchenrätin Gudrun Mawick am Rande der Synode. Damit übernehme Oldenburg eine Vorreiterrolle in der gesamten Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Das Gesetz muss an diesem Freitag noch in zweiter Lesung bestätigt werden.

Zur oldenburgischen Kirche zählen 110 Gemeinden zwischen der Nordseeinsel Wangerooge und den Dammer Bergen. Ihr gehören knapp 371.000 Mitglieder an.