Oldenburger Synode bekennt sich zur Konföderation

Die Synode der oldenburgischen Kirche hat sich für einen Fortbestand der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen ausgesprochen. Das in Rastede bei Oldenburg tagende Kirchenparlament stimmte am Donnerstag einstimmig einem entsprechenden Kirchengesetz zu. Alle fünf Landeskirchen sind aufgerufen, ein solches Gesetz zu verabschieden.

Die Konföderation entstand 1971 und repräsentiert heute mehr als drei Millionen Protestanten. Zu ihr gehören die vier evangelisch-lutherischen Landeskirchen Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Schaumburg-Lippe sowie die Evangelisch-reformierte Kirche mit Sitz in Leer. Die fünf Kirchen vertreten in der Konföderation zusammen ihre Interessen gegenüber dem Land Niedersachsen und nehmen Gemeinschaftsaufgaben wahr.

An der Spitze der Konföderation steht ein Rat, in dem jeweils ein leitender Theologe aus einer der Mitgliedskirchen den Vorsitz führt. Zurzeit ist dies der oldenburgische Bischof Thomas Adomeit. Die Geschäftsstelle der Konföderation befindet sich in Hannover.

Einrichtungen der Konföderation sind die Evangelische Erwachsenenbildung, der Kirchliche Dienst in Polizei und Zoll sowie die Publizistik mit dem Evangelischen Kirchenfunk Niedersachsen-Bremen (ekn) und dem Verband Evangelischer Publizistik
Niedersachsen-Bremen, in denen auch die Bremische Evangelische Kirche Mitglied ist. Bevollmächtigte vertreten die Konföderation beim Landtag und in Schulangelegenheiten.

Die Konföderation hat gemeinsame Gesetze über das Mitarbeiterrecht und die Mitarbeitervertretungen verabschiedet, außerdem eine Prüfungsordnung für Theologen. Fragen des Dienstrechts für Mitarbeitende regelt eine Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission, paritätisch besetzt mit Vertretern von Arbeitnehmern und Dienststellen. Der Rechtshof der Konföderation ist ein eigenes kirchliches Verwaltungsgericht.