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Öffentlich-Rechtliche einigen sich auf Grundsätze im Umgang mit KI

Seit Jahren wirbelt Künstliche Intelligenz die Medienwelt durcheinander. Nun haben sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten in Deutschland auf einen gemeinsamen Kodex für den Umgang mit der Technik geeinigt.

Die öffentlich-rechtliche Anstalten in Deutschland haben einen gemeinsamen KI-Kodex verabschiedet. In dem Papier, das am Mittwoch veröffentlicht wurde, haben sich ARD, ZDF, Deutschlandradio und die Deutsche Welle auf sechs Grundsätze geeinigt, wie man redaktionell in Zukunft mit Künstlicher Intelligenz umgehen will. Demnach sollen KI-Systeme nur dort zum Einsatz kommen, wo sie bei der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags einen Mehrwert bieten.

Außerdem soll KI zu mehr Vielfalt bei verantwortungsvoller Personalisierung führen, beispielsweise beim Thema Barrierefreiheit. Personalisierung soll nur dort zum Einsatz kommen, wo sie Vielfalt und Informations- und Unterhaltungswert stärken. Filterblasen-Effekte wolle man hingegen vermeiden.

Überdies pochen die Anstalten auf Kontrolle und Transparenz. Journalistische Sorgfaltsgrundsätze sollen auch dann sichergestellt sein, wenn generative KI zum Einsatz kommt. Inhalte, die mithilfe von KI erstellt wurden, sollen gekennzeichnet werden. Darüber hinaus sollen Integrität und Qualität der Daten sichergestellt werden, verwendete KI-Basismodelle sollen nach Möglichkeit ihre Datengrundlage transparent machen. Außerdem will man bei Entwicklung und Verwendung von KI-Modellen auf Energieeffizienz achten.

Die Anstalten, die sich im Kodex zusammengeschlossen haben, wollen außerdem bei Entwicklung und Nutzung von KI kooperieren und Wissen austauschen, auch mit anderen Medienhäusern, Unternehmen oder Forschungseinrichtungen.

Nicht zuletzt verpflichten sich ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle der kritischen Berichterstattung über Künstliche Intelligenz. Man wolle sich an der Debatte über die gesellschaftliche Rolle von Algorithmen beteiligen.