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Oberverwaltungsgericht bestätigt Corona-Regeln

Maskenpflicht und Zutrittsverbot an Brandenburgs Grundschulen im Frühjahr 2021 während der Corona-Pandemie waren rechtmäßig. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Regelungen nach eigenen Angaben vom Freitag bestätigt. Die nach der seinerzeit geltenden Verordnung vorgesehenen Beschränkungen, darunter ein Betretungsverbot für Schulen ohne negatives Testergebnis, seien mit höherrangigem Recht vereinbar gewesen, hieß es. (AZ: OVG 5 A 39/22)

Gegen die Regelungen hatten nach Gerichtsangaben Eltern und ihr minderjähriger Sohn geklagt. Die Eindämmungsverordnung habe zwar tiefgreifende Grundrechtseingriffe enthalten, da die Nichteinhaltung der Maskenpflicht und des testabhängigen Zutrittsverbots den Ausschluss vom Präsenzunterricht zur Folge haben konnte, betonte das Gericht. Dies sei jedoch verhältnismäßig gewesen, da es auch viele Ausnahmen und Abmilderungen gegeben habe.

So habe im Außenbereich der Schule während der Pausen, im Sportunterricht sowie während des Lüftens keine Maskenpflicht bestanden, betonte das Gericht. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen habe diese abgemilderte Maskenpflicht keine schwerwiegenden Beeinträchtigungen hervorgerufen.

Da die Corona-Tests zu Hause in vertrauter Umgebung gemacht werden konnten und für diejenigen, die sich keinen Tests unterziehen wollten, Distanzunterricht möglich war, sei auch das Zutrittsverbot verhältnismäßig gewesen, hieß es. Dem verfassungsrechtlichen Bildungsanspruch sei damit genügt worden. Die Regelungen hätten dem Schutz des Lebens und der Gesundheit einer Vielzahl von Menschen gedient.