Oberstes UN-Gericht warnt Israel vor Offensive in Rafah

Angesichts einer drohenden Bodenoffensive im von Flüchtlingen überfüllten Rafah hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag seine Anordnung an Israel zum Schutz von Zivilisten bekräftigt. Einen Eilantrag Südafrikas für zusätzliche Maßnahmen wies das höchste UN-Gericht (Freitagabend) mit der Begründung ab, der Beschluss vom 26. Januar gelte für den gesamten Gazastreifen, einschließlich Rafah.

Das Gericht teilte Israel mit, die jüngsten Entwicklungen vor allem in Rafah „würden exponentiell steigern, was schon jetzt ein humanitärer Albtraum mit unabsehbaren regionalen Folgen ist“. Weiter heißt es: „Diese gefährliche Situation erfordert die sofortige und wirksame Umsetzung der vom Gerichtshof in seinem Beschluss vom 26. Januar genannten vorläufigen Maßnahmen.“ Darin hatten die Richter unter anderem den besonderen Schutz der Zivilbevölkerung auch bei Militäraktionen sowie die Ermöglichung humanitärer Hilfe verlangt.

Israel sei weiter verpflichtet, seinen Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention und der vorläufigen Anordnung des Internationalen Gerichtshofs in vollem Umfang nachzukommen, „einschließlich dadurch, die Sicherheit der Palästinenser im Gazastreifen zu gewährleisten“, so der Bescheid.