Oberlandesgericht urteilt heute im Streit Woelki gegen “Bild”

Kardinal versus Boulevardblatt: Heute wird ein neues Urteil in dem Rechtsstreit zwischen Rainer Maria Woelki und der “Bild” erwartet. Dabei deutet sich ein Erfolg für den Kölner Erzbischof an.

Im Rechtsstreit zwischen dem Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki und der “Bild”-Zeitung verkündet das Oberlandesgericht Köln heute ein weiteres Urteil. Woelki wehrt sich gegen die Darstellung, er habe 2017 einen Priester befördert, obwohl er eine Warnung der Polizei vor einem Einsatz des Geistlichen in der Jugendarbeit gekannt habe. Weder von der Polizeiwarnung noch von einem den Priester belastenden Gesprächsprotokoll habe er Kenntnis gehabt.

In erster Instanz vor dem Landgericht Köln hatte sich Woelki durchgesetzt: Danach hat die “Bild” ihre Behauptung nicht beweisen können. Bei einer Verhandlung im Berufungsverfahren im März machte der für Pressesachen zuständige 15. Zivilsenat am Oberlandesgericht deutlich, dass er der Argumentation der Vorinstanz folge.

In dem zivilrechtlichen Verfahren hatte die Pressekammer am Landgericht im März vergangenen Jahres Woelki auch persönlich vernommen, der dort seine Position untermauerte. Eine in der Gerichtsverhandlung unter Eid getätigte Aussage des Kardinals führten zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln wegen des Verdachts auf Meineid. Ein Ende der Ermittlungen ist laut der Behörde frühestens im Herbst zu erwarten.

Vor Gericht erklärte der Kardinal, von den beiden Dokumenten nicht nur im Jahr 2017 keine Kenntnis gehabt zu haben, sondern dass ihm “bis heute” niemand etwas davon berichtet habe. Demgegenüber verweist ein Anzeigen-Erstatter auf einen Brief Woelkis vom November 2018 an den Vatikan. Darin wird über zahlreiche Vorwürfe gegen den beförderten Priester berichtet, auch über das Gesprächsprotokoll. Dazu erklärte Woelki, sein Schreiben nach Rom nehme zwar auf das Gesprächsprotokoll Bezug, aber ohne Details zu übernehmen. Von daher gebe es keinen Widerspruch zu seinen Aussagen vor Gericht.