Nur kurze Einspruchsfrist im Vatikan-Finanzprozess

Nach seiner Verurteilung im Vatikan-Finanzprozess hat der italienische Kardinal Angelo Becciu nur wenige Tage Zeit für einen Einspruch. Am Mittwoch läuft die Frist ab, wie die Zeitung „Il Messaggero“ (Dienstag) berichtet. Dann müsse der Antrag beim vatikanischen Berufungsgerichtshof eingegangen sein.

Becciu ist der erste Kardinal der Geschichte, der von einem Vatikan-Gericht in einer Strafsache verurteilt wurde: fünf Jahre und sechs Monate Haft sowie 8.000 Euro Geldstrafe wegen Betrugs und Unterschlagung. Zudem darf er kein öffentliches Kirchenamt mehr ausüben. Auch acht weitere Angeklagte erhielten vom Vatikan-Gericht unter Vorsitz von Richter Giuseppe Pignatone Haft- und Geldstrafen.

Der Kardinal beteuerte auch nach der Urteilsverkündung erneut seine Unschuld. Er wolle der Welt zurufen, dass er unschuldig sei, „dass ich diese Verbrechen, derer ich beschuldigt werde, absolut nicht begangen habe“, sagte er in einem TV-Interview. Seine Anwälte kündigten Berufung an; sie kritisierten einen Mangel an Beweisen und sprachen von einer Intrige gegen ihren Mandanten.

Dem Appellationsgericht („Römische Rota“), das in zweiter Instanz zuständig ist, gehören ein Präsident und mindestens drei ordentliche Richter an. Sie sind für fünf Jahre vom Papst ernannt und arbeiten mit einem Gremium aus Richtern zusammen, die aufgrund ihrer beruflichen Kompetenz vom Gerichtspräsidenten ernannt werden. Die Rolle des Staatsanwalts übernimmt im Berufungsverfahren ein Richter aus dem Büro von Vatikan-Staatsanwalt Alessandro Diddi.

Neu ist seit 2020, dass der Gerichtspräsident nicht mehr gleichzeitig Dekan des Appellationsgerichts ist. So soll die Justiz des Vatikanstaates vom Rechtssystem des Heiligen Stuhls unabhängiger werden.