Der bayerische Kunstminister Markus Blume (CSU) will in der Debatte um NS-Raubkunstwerke in den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen aus der Defensive kommen. Sein Ministerium veröffentlichte am Dienstag ein Statement, in dem Blume „persönlich“ erklärt, dass er „jeder einzelnen, rechtlich angezeigten Restitutionsempfehlung“ nachgekommen sei und auf Rückgabe der Werke entschieden habe. Die Staatsgemäldesammlungen seien zudem in einer ausführlichen Stellungnahme den in der „Süddeutschen Zeitung“ am Donnerstag erhobenen Vorwürfen „detailliert entgegengetreten“: „Den Vorwurf der Zurückhaltung von Forschungsergebnissen haben sie zurückgewiesen.“
In der zweiseitigen Stellungnahme betonte Blume, dass die bayerische Staatsregierung „uneingeschränkt“ zu ihrer historischen Verantwortung, der Wiedergutmachung von erlittenem NS-Unrecht und den Washingtoner Prinzipien stehe, die den Umgang mit NS-Raubkunst regeln. Man gehe nach „derzeitigem Kenntnisstand“ davon aus, dass die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen „nach bestem Wissen und Gewissen Provenienzforschung betreiben und Restitutionsfälle behandelt haben“. Ganz zufrieden ist der Minister aber nicht: Bei der „vertieften Auseinandersetzung“ mit der Praxis der Provenienzforschung seien „Fragen offengeblieben“ und es sei „Raum für Missverständnisse“ entstanden.
Dem SZ-Bericht zufolge wurden die Nachfahren von enteigneten jüdischen Kunstbesitzern nicht über NS-Raubkunst im Besitz der Staatsgemäldesammlungen informiert – dabei soll die Provenienz der geraubten Kunstwerke teils schon lange bekannt sein. Die Zeitung stützt sich auf einen 900-seitigen Auszug einer internen Datenbank von 2020, der ihr vorliegt. Der Auszug enthalte Berichte zu rund 200 möglichen NS-Raubkunstwerken. Die Staatsgemäldesammlungen – zu denen die weltbekannten Pinakotheken in München gehören – wiesen die Vorwürfe „aufs Schärfste“ zurück. Die der SZ vorliegende Liste sei ein internes Arbeitsdokument, das viele Jahre alt und somit nicht mehr aktuell sei.
Kunstminister Blume äußert in seiner Stellungnahme vom Dienstag indirekt Kritik an den Staatsgemäldesammlungen. Er forderte sie etwa „zur unmittelbaren Anwendung des Leitfadens“ des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) zur Identifizierung von NS-Raubkunst auf – etwas, das in einer Einrichtung wie den Staatsgemäldesammlungen eigentlich der Normalfall sein sollte. Zudem müsse deren internes Klassifizierungs-System „auf die Standards gemäß DZK-Ampelsystem“ umgestellt und alle rot und orange markierten Werke aus dem Bestand müssten in der Lost-Art-Datenbank eingetragen werden. (0688/25.02.2025)