Artikel teilen:

NRW und Niedersachsen fordern Strafbarkeit von Nacktaufnahmen

Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wollen mit einer Initiative im Bundesrat künftig das Fotografieren unbekleideter Menschen etwa in der Sauna unter Strafe stellen. „Öffentliches Filmen von Menschen in der Sauna ist zurzeit nicht strafbar, das ist ein Skandal“, sagte die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) am Montag in Hannover. Eine Sauna gelte bislang als öffentlicher Raum. Gleiches gelte für FKK-Strände oder öffentliche Umkleidekabinen. Auch das Recht am eigenen Bild greife in dem Fall nicht.

Strafbar werde ein solches Verhalten bisher erst, wenn der Fotografierende die Bilder weitergebe. Es müsse nun darum gehen, schon die Aufnahmen selbst zu unterbinden, betonte sie. Ansonsten müssten betroffene Frauen fürchten, dass die Fotos im Internet landeten und Arbeitgeber oder Nachbarn sie sehen könnten: „Der Staat muss hier klare Kante zeigen“, erklärte die SPD-Politikerin. „Für das Zusammenleben der Menschen sind solche Taten unerträglich.“ NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) ergänzte: „Wir müssen den Männern, die so etwas machen, einen Riegel vorschieben.“

Am Freitag beabsichtigen beide Bundesländer, das Thema in den Bundesrat einzubringen und die Bundesregierung aufzufordern, die Lücke zu schließen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hatten sich bereits offen dafür gezeigt, „Spanner-Fotos“ unter Strafe zu stellen. Wahlmann zeigte sich zuversichtlich, dass auch weitere Bundesländer bei der Initiative mitziehen. Handlungsdruck entstehe durch die weite Verbreitung kleiner Kameras, etwa in Smartphones.

Im Beisein von Wahlmann und Limbach berichteten zwei junge Frauen aus Leipzig von einem Fall aus der jüngsten Vergangenheit: Sie besuchten demnach gerade eine Sauna, als sich ein Mann in ihre Nähe setzte und eine Handy-Kamera vor ihnen aufbaute. Sie stellten den Mann zur Rede und informierten die Polizei, die das Handy sicherstellte. Das anschließende Strafverfahren wurde jedoch mangels Strafbarkeit eingestellt und das Handy an den Mann zurückgegeben – einschließlich der Nacktaufnahmen.

„In Deutschland wird man bestraft, wenn man ohne Fahrschein ein Verkehrsmittel nutzt“, sagte NRW-Justizminister Limbach. „Aber wenn es um Voyeur-Aufnahmen geht, ist uns das nicht einmal ein Knöllchen wert. Das ist absurd.“ Er berichtete auch von dem Fall von Yanni Gentsch aus Köln. Sie war im Frühjahr 2025 von einem älteren Mann beim Joggen belästigt worden, der ihr Gesäß gefilmt hatte. Sie sprach den Mann noch vor Ort an und machte die Belästigung öffentlich. Gentsch organisierte zudem die Petition „Voyeur-Aufnahmen strafbar machen“.

Wahlmann zeigte sich zuversichtlich, dass die Strafbarkeitslücke im Laufe des Jahres geschlossen wird. Dies könne etwa durch eine Veränderung des Paragrafen 201 des Strafgesetzbuches zur Verletzung der Vertraulichkeit erreicht werden, der eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht.

Wenn ein solches Verhalten unter Strafe stehe, gebe es auch einen Löschanspruch für sexuell motivierte Bilder. Allein schon die Vorstellung, dass ein Täter sich Nacktaufnahmen immer wieder ansehe, sei für Frauen unerträglich.