NRW-Medienminister fordert Entscheidung zum Rundfunkbeitrag
NRW-Medienminister Nathanael Liminski fordert von den Ländern eine zügige Entscheidung zum Rundfunkbeitrag, trifft aber selbst keine klare Aussage für oder gegen eine Erhöhung.
NRW-Medienminister Nathanael Liminski hat bei seinen Länderkollegen eine zügige Entscheidung zum Rundfunkbeitrag angemahnt. “Es ist nun die Zeit für Entscheidungen”, sagte Liminski im Interview der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” (Dienstag), “und ich möchte mir diese nicht durch das Bundesverfassungsgericht abnehmen lassen”. Reform und Beitrag seien zwar rechtlich zwei Paar Schuhe, politisch aber nicht. “Mit Blick auf die dauerhafte Akzeptanz eines pflichtfinanzierten Rundfunks sollten wir das zusammen sehen, dann aber auch zusammen entscheiden”, so Liminski, der auch Chef der Düsseldorfer Staatskanzlei ist.
Die Länder hatten sich bei der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober in Leipzig auf einen Reformstaatsvertrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio verständigt, die Frage der Finanzierung aber ausgeklammert. Über sie soll beim nächsten Treffen der Länder im Dezember entschieden werden. Die unabhängige Finanzierungskommission KEF hatte eine Anhebung des Beitrags um 58 Cent auf dann 18,04 Euro im Monat ab 2025 errechnet. Sollte diese nicht kommen, können die Anstalten die Erhöhung vor dem Bundesverfassungsgericht einklagen.
Der Frage, ob er für oder gegen die Erhöhung sei, wich der Medienminister im Interview aus, verwies aber auf “erhebliche Rücklagen” der Rundfunkanstalten, “die sie zunächst aufbrauchen können”. Zudem hält Liminski Einsparungen für möglich, die eine Neubewertung des Bedarfs zuließen. “Diese vorhandenen Spielräume müssen im Sinne der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler genutzt werden”, so Liminski. Er wolle hier aber gemeinsamen Entscheidungen der Länder Raum lassen. “Dazu passt nicht, sich vor gemeinsamen Konferenzen wahlweise als Rächer der Beitragszahler oder Schutzpatron der Sender aufzuführen”, sagte Liminski.
Nach seiner Vorstellung müsse bei der Beitragsfestsetzung auch in Zukunft eine Empfehlung der unabhängigen Gebührenkommission KEF die Grundlage sein und die politische Letztverantwortung weiter bei den Länderparlamenten liegen. “Die Frage ist, wie man diese beiden Prinzipien besser umsetzt, da momentan der – bei genauem Hinsehen irrige – Eindruck entsteht, der Beitrag werde in den Parlamenten festgelegt”, so Liminski. Er halte es daher für “dringend angezeigt, künftig schon im Verfahren deutlicher abzubilden, dass die Länder bei der Beitragsfrage vornehmlich nicht einzeln, sondern vor allem als Verantwortungsgemeinschaft handeln”.