NRW für Existenzrecht Israels als Voraussetzung für Einbürgerung

Die schwarz-grüne Landesregierung Nordrhein-Westfalen will erreichen, dass das Bekenntnis zum Existenzrecht Israels Voraussetzung für eine Einbürgerung in Deutschland wird. Einen entsprechenden Entschließungsantrag will das Land an diesem Freitag in den Bundesrat einbringen.

In dem Antrag, der der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt, heißt es, wer das Existenzrecht Israels leugne, wende sich gegen die Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland und könne daher nicht deutscher Staatsbürger werden. Der Bundesrat solle es deshalb für notwendig erachten, im Staatsangehörigkeitsrecht vorzusehen, dass ein glaubhaftes Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel als Ausprägung deutscher Staatsräson Voraussetzung für die Einbürgerung sei. Die Entschließung trägt den Titel „Antisemitismus effektiv bekämpfen – Existenzrecht Israels schützen“.