NRW erhöht die Mittel für den inklusiven Schulunterricht

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt den Kommunen im kommenden Jahr mehr Geld für das gemeinsame Lernen von Schülern mit und ohne Behinderung zur Verfügung. Die sogenannte Inklusionspauschale erhöht sich von zuletzt 50 Millionen auf 67 Millionen Euro, wie das NRW-Schulministerium am Dienstag mitteilte. Darüber hinaus werde der Belastungsausgleich für inklusionsbedingte Mehraufwendungen der Schulträger auf dem bisherigen Niveau von zehn Millionen Euro fortgeführt.

Die Erhöhung der Mittel steht den Angaben zufolge unter dem Vorbehalt der Verabschiedung des Haushalts 2024 durch den Landtag. Der Erhöhung sei eine „gesetzlich verpflichtende Evaluation“ der Aufwendungen für die schulische Inklusion vorausgegangen. Im September waren aufgrund eines Berichtes der Landesregierung an den Schulausschuss des Landtags Befürchtungen laut geworden, die Mittel für die Inklusion sollten gekürzt werden.

Mit dem Belastungsausgleich solle der inklusionsbedingte Mehraufwand im Bereich von Sachkosten wie zusätzlicher Raumbedarf, Barrierefreiheit, zusätzliche Schülerbeförderung sowie Lehr- und Lernmittel finanziert werden, hieß es. Mit der Inklusionspauschale könnten Kommunen über die im Sozialgesetzbuch verankerte Schulbegleitung hinaus zusätzliche Kräfte als Schulassistenzen einsetzen, die das Lehrpersonal und die Kinder im inklusiven Unterricht unterstützen.