NPD: Ein Verbot reicht nicht

Die Länder haben beim Verfassungsgericht ein Verbot der NPD beantragt. Doch das allein sei nicht die Lösung, so der Theologe Thomas Wisch. Kirche und Gesellschaft müssen genauer hinschauen.

Von Superintendent Thomas Wisch

Es ist gut, dass es den Karlsruher Richterinnen und Richtern zukommt, über das umstrittene Verbot der NPD zu urteilen. Denn es geht bei dem NPD-Verbot um die Klärung grundsätzlicher Fragen, vor allem die nach der Meinungsfreiheit und der Stellung von Parteien in der Demokratie.

Die Argumente sind gewichtig. So würde die Neonazi-Szene durch den mit einem Verbot verbundenen Verlust von Abgeordnetenmandaten und Steuergeldern wohl deutlich geschwächt. Dass Neonazis durch ein Verbot hingegen radikalisiert würden, wie manche befürchten, kann man andererseits nicht ausschließen. Allerdings widerspricht das den Erfahrungen mit bisherigen Verboten rechtsextremer Organisationen. Das Bundesinnenministerium hat bereits 16 Neonazi-Vereine verboten, die Bundesländer weitere 72.

Die NPD ist eine Partei und in dieser Eigenschaft eine von der Verfassung besonders geschützte Vereinigung, die an der politischen Willensbildung mitwirkt. Dass es für Parteiverbote in Deutschland hohe Hürden gibt, ist eine Folge der Erfahrungen mit der Nazi-Diktatur. Dennoch glaube ich nicht, dass unsere Meinungsfreiheit Schaden nähme, wenn eine Partei verboten würde, die allen Menschen, die aus ihrer Sicht nicht „deutschen Blutes“ sind, das Existenzrecht in Deutschland abspricht und deren Ziel es ist, eine „Volksgemeinschaft“ durchzusetzen. Wie auch immer das Karlsruher Urteil lauten wird: Bestenfalls wird die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus nach einem NPD-Verbot erleichtert. Wir wissen, Vorurteile und Hass werden durch Verbote nicht gemindert.

Thomas Wisch ist Superintendent des Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg.

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