Nordrhein-Westfalen will Widerspruchslösung bei Organspende

Knapp 8.400 Patienten warten derzeit auf ein Spenderorgan. Doch die Spendenbereitschaft bleibt niedrig. Deshalb will NRW die Voraussetzungen zur Organentnahme ändern.

Ein Organspendeausweis hilft, Leben zu retten
Ein Organspendeausweis hilft, Leben zu rettenImago / Bihlmayerfotografie

Nach den Vorstellungen von Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sollen künftig alle Menschen als Organspender gelten, die dem nicht widersprechen. Der Landesminister stellte in Berlin einen Gesetzentwurf zur Einführung der sogenannten Widerspruchslösung vor. Obwohl die Mehrheit der Bevölkerung einer Spende gegenüber positiv eingestellt sei, fehle es an Spenderorganen, beklagte Laumann.

Derzeit dürfen Organe nach dem Tod nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat. Liegt keine Entscheidung vor, werden die Angehörigen gefragt. Nordrhein-Westfalen will den Gesetzentwurf am 14. Juni in den Bundesrat einbringen, nach aktuellem Stand gemeinsam mit Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Findet die Initiative eine Mehrheit, muss sich der Bundestag mit ihr befassen.

Bundestag hatte 2020 mehrheitlich gegen die Widerspruchslösung gestimmt

Laut Organspende-Register warteten in Deutschland Ende 2023 fast 8.400 Patienten auf ein Spenderorgan. Im selben Jahr wurden aber nur knapp 2.900 Organe von 965 Personen gespendet. Laumann sprach von einer “massiven Lücke, die für viele Menschen am Ende womöglich den Tod bedeuten kann”. Die Zahlen bewegten sich seit Jahren auf einem zu niedrigen Niveau. Zwar dürfe niemand zur Organspende gezwungen, wohl aber zu einer Entscheidung verpflichtet werden können.

Der Bundestag hatte 2020 mehrheitlich für die Entscheidungs- und gegen die Widerspruchslösung gestimmt. Laumann äußerte die Hoffnung, dass die Widerspruchslösung in der neuen Zusammensetzung Chancen auf eine Mehrheit habe.

Widerspruchslösung: Jeder Mensch wäre grundsätzlich Organspender

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass jeder Mensch grundsätzlich Organ- oder Gewebespender ist, sofern kein erklärter Widerspruch vorliegt. Der Widerspruch soll im Organspende-Register, im Spendenausweis, einer Patientenverfügung oder anderweitig schriftlich dokumentiert oder mündlich gegenüber Angehörigen geäußert werden können. Die Angehörigen sind demnach verpflichtet, sich an den Willen des Verstorbenen zu halten. Bei Minderjährigen sollen die nächsten Angehörigen entscheiden.