Nordkirche rechtfertigt kirchliche Trauung von Lindner und Lehfeldt

Das Paar ist nach Medienberichten nicht Mitglied der Kirche – und darf sich dennoch auf Sylt kirchlich trauen lassen. Wie der Schleswiger Bischof diese Entscheidung begründet.

Auf Sylt tauschen Christian Lindner und Franca Lehfeldt die Ringe (Symbolbild)
Auf Sylt tauschen Christian Lindner und Franca Lehfeldt die Ringe (Symbolbild)Simone Hainz / Pixelio

Schleswig/Keitum. Angesichts nicht abreißender Kritik hat die Nordkirche die Entscheidung gerechtfertigt, Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und seine Frau Franca Lehfeldt kirchlich zu trauen. Zwar sehe die Lebensordnung der Nordkirche vor, dass bei einer Trauung mindestens ein Partner Mitglied der evangelischen Kirche sein soll, sagt Gothart Magaard, Bischof von Schleswig und Holstein. Ausnahmen lägen jedoch im Ermessen des Seelsorgers. „Es ist etwas Wunderbares, wenn sich zwei Menschen den Segen Gottes zusprechen lassen wollen“, betont der Theologe.


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Nach Medienberichten sind Lindner und Lehfeldt nicht Mitglieder der evangelischen Kirche. Wie die Sprecherin des Kirchenkreises Nordfriesland, Inke Raabe, bestätigt, sollen beide am Sonnaben, 9. Juli, in der St. Severin-Kirche in Keitum von Gemeindepastorin Susanne Zingel kirchlich getraut werden. Laut Vorbericht der „Bild“-Zeitung betrachten sich beide als „liberale Freigeister“.

„Nicht knauserig mit dem Segen umgehen“

Der Sinn des Vorbereitungsgesprächs zwischen Pastorin und Traupaar sei unter anderem auch herauszufinden, ob es dem Paar mit seiner Bitte um den Segen Gottes ernst sei, erläuterte Magaard. Er habe großes Vertrauen darin, wie Pastorin Zingel die Trauung vorbereitet habe. „Wir sollten mit dem Segen nicht knauserig umgehen. Gott ist ein großzügiger Gott“, hebt der Bischof hervor.

Pastorin Susanne Zingel
Pastorin Susanne ZingelClaudia Kleemann

Die evangelische Theologieprofessorin Angela Rinn weist unterdessen in einem Gastbeitrag in der Zeitschrift „Zeitzeichen“ darauf hin, dass Lindner und Lehfeldt mit dem Traugottesdienst eine Dienstleistung nutzten, die von Kirchenmitgliedern finanziert werde. Die Frage stelle sich, „warum man sich die Kirchensteuer nicht einfach auch sparen könnte, wenn Nichtmitglieder die gleichen Rechte und Vorteile haben wie Kirchenmitglieder“.

Zeichen der Gastfreundschaft

Die Sorge, dass die Ausnahme für den Finanzminister Kirchenmitglieder verärgern könne, teile er nicht, sagt Bischof Magaard. Auch glaube er nicht, dass der Fall die Glaubwürdigkeit der evangelischen Kirche beschädigen könne. „Mit dieser Ausnahme setzen wir ein Zeichen der Gastfreundschaft und der Großzügigkeit“, betont der Theologe.

Die Kirche St. Severin in Keitum auf Sylt
Die Kirche St. Severin in Keitum auf SyltHolger Weinandt / Wikimedia Commons

Die Regel, dass bei kirchlichen Trauungen mindestens ein Partner Mitglied der evangelischen Kirche sein soll, gilt in allen 20 Gliedkirchen der EKD. Dennoch lassen Kirchengemeinden regelmäßig Ausnahmen zu. Der Anteil der evangelisch getrauten Paare, bei denen kein Partner Mitglied einer evangelischen Landeskirche ist, liegt seit 2015 bei jährlich 0,3 bis 0,4 Prozent. (epd)