Nordkirche lädt zu Debatte über Suizidassistenz ein

Was sagt die Nordkirche zum Thema assistierter Suizid in kirchlicher Einrichtungen? Dazu lädt die Landesbischöfin zu drei Diskussionsveranstaltungen ein.

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Schwerin. Zu einer öffentlichen Online-Gesprächsreihe zum Thema „Assistierter Suizid in kirchlichen Einrichtungen“ lädt Nordkirchen-Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt im Februar ein. Geplant sind drei Veranstaltungen mit jeweils einem Vortrag und anschließender Diskussion, wie die Landeskirche mitteilt. Pro Veranstaltung können 50 Anmeldungen berücksichtigt werden. Der Jurist Michael Germann von der Universität Halle, Richter des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt, spricht am 9. Februar, der Theologe Dietrich Korsch von der Universität Marburg am 15. Februar und Oberkirchenrätin Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg, am 24. Februar. Die Veranstaltungen dauern jeweils von 18 bis 19.30 Uhr. Anmeldungen sind hier möglich.

Sie wünsche sich eine öffentliche „Diskussion mit Tiefenschärfe“, sagte Kühnbaum-Schmidt. Das Thema „Assistierter Suizid in kirchlichen Einrichtungen“ werde derzeit in den Medien pointiert diskutiert. „Mir liegt daran, zu dieser Thematik eine differenzierte Debatte zu führen.“ So könne die eigene Position fundiert geklärt, begründet oder infrage gestellt werden. Ein Austausch, der auf ein bloßes Pro und Kontra reduziert ist, werde der sensiblen Thematik nicht gerecht. Wichtig seien „Formate, die der Information und der Debatte gewidmet sind“.

Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das 2015 verabschiedete Verbot der organisierten – sogenannten geschäftsmäßigen – Suizidassistenz gekippt. Nach Ansicht der Richter umfasst das Recht auf selbstbestimmtes Sterben die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, und erlaube dabei auch die Hilfe Dritter.

Nordkirchen-Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt
Nordkirchen-Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-SchmidtMarcelo Hernandez / Nordkirche

Katholische und evangelische Kirche hatten das Urteil kritisiert. Mit einem Gastbeitrag prominenter Vertreter der evangelischen Kirche in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, in dem gefordert wurde, Suizidassistenz für evangelische Einrichtungen nicht komplett auszuschließen, wurde eine neue Debatte über diese Position entfacht. Die Autoren des Beitrags sind Diakonie-Präsident Ulrich Lilie, der Theologe Reiner Anselm, die Theologin Isolde Karle, der hannoversche Landesbischof Ralf Meister, der Palliativmediziner Friedemann Nauck und der Jurist Jacob Joussen, der dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland angehört.

Info
Dienstag, 9. Februar, 18 bis 19.30 Uhr: „Ein Recht auf den eigenen Tod? Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung.“ Impuls: Prof. Dr. Michael Germann, Universität Halle, Richter des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt, Vorsitzender des Rechtsauschusses der Generalsynode der VELKD

Montag, 15. Februar, 18 bis 19.30 Uhr: „Selbstbestimmung und Willensfreiheit im Kontext der Diskussion um den assistierten Suizid in kirchlichen Einrichtungen.“ Impuls: Prof. Dr. Dietrich Korsch, emeritierter Professor für systematische Theologie an der Universität Marburg

Mittwoch, 24. Februar, 18 bis 19.30 Uhr: „Assistierter Suizid – Perspektiven aus der Diakonie.“ Impuls: Prof. Dr. Annette Noller, Oberkirchenrätin und Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg, zuvor Professorin für Theologie und Ethik in sozialen Handlungsfeldern/Diakoniewissenschaft an der evangelischen Hochschule Ludwigsburg