Nord- und Ostsee: Schonzeit für den Aal beschlossen

Der Bund hat die Schonzeit für Aale in Nord- und Ostsee bekanntgegeben. Im kommenden Herbst wird die gewerbliche Aalfischerei untersagt sein. Ende 2023 werden weitere Schutzmaßnahmen verhandelt.

Ab kommenden Herbst gilt die EU-rechtlich vorgeschriebene Schonzeit für Aale in den deutschen Meeresgewässern
Ab kommenden Herbst gilt die EU-rechtlich vorgeschriebene Schonzeit für Aale in den deutschen MeeresgewässernImago / imagebroker

Zum Schutz bedrohter Aale gilt im kommenden Herbst und Winter ein Fangverbot in Nord- und Ostsee. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium in Berlin mitteilte, wurde in Absprache mit den norddeutschen Bundesländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine Schonzeit zwischen dem 15. September dieses Jahres und dem 14. März 2024 festgelegt. Das Verbot in den deutschen Meeresgewässern gelte auch für Aale als Beifang, hieß es.

Die Schonzeit wird den Angaben nach über eine im Bundesanzeiger veröffentlichte Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung rechtlich umgesetzt. Schonzeiten in Deutschland, in Dänemark und in Schweden würden dadurch weitgehend aneinander angeglichen. Ende 2023 sollen laut Ministerium zudem auf Ebene der Europäischen Union über Maßnahmen für den weiteren Schutz der Aalbestände verhandelt werden.