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Noch Klagen zur Umbenennung der Mohrenstraße offen

Die für den 23. August angesetzte Namensänderung der Berliner Mohrenstraße steht weiter auf der Kippe. Sechs Klagen gegen die Umbenennung seien derzeit noch offen, bestätigte das Verwaltungsgericht Berlin auf epd-Anfrage. Das Bezirksamt Mitte sieht die laufenden Klagen indes als wenig aussichtsreich an.

Die Straße soll nach Anton Wilhelm Amo (1703 – nach 1753) umbenannt werden. Er war der erste bekannte Philosoph afrikanischer Herkunft in Deutschland und lehrte an den Universitäten Wittenberg, Halle und Jena. Amo setzte sich für Vernunft, Menschenwürde und Bildung ein und widersprach rassistischen Vorstellungen seiner Zeit.

Der juristische Streit um die Umbenennung schwelt aber offenbar weiter. Zwar hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 8. Juli eine Klage dagegen endgültig abgewiesen. Das Verwaltungsgericht Berlin erklärte jedoch auf epd-Anfrage, dass den sechs noch offenen Klageverfahren eine aufschiebende Wirkung zukomme, was die Vollziehung der Umbenennung rechtlich hindere, sagte eine Sprecherin.

Vom Bezirksamt Mitte hieß es dagegen, der Abschluss der sechs laufenden Verfahren könne noch mehrere Monate andauern, wobei keine abweichende gerichtliche Entscheidung zu erwarten sei. Ein weiteres Abwarten würde daher die Umsetzung der neuen Beschilderung ohne sachlich nachvollziehbaren Grund verzögern. Daher „überwiege das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung das Interesse der übrig gebliebenen Kläger“ in den noch laufenden erstinstanzlichen Verfahren.