Union und SPD wollen laut Koalitionsvertrag die Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbrüchen erweitern. Konkrete Pläne hat die Regierung dazu aber laut Bundesgesundheitsministerium bisher noch nicht.
Die im schwarz-roten Koalitionsvertrag vereinbarte Ausweitung der Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbrüchen steht noch nicht vor der Umsetzung. Konkrete Gesetzesvorhaben seien dazu derzeit noch nicht spruchreif, sagte ein Sprecher des zuständigen Bundesgesundheitsministeriums am Montag in Berlin. Der Koalitionsvertrag sei aber Richtschnur für die Vorhaben des Ministeriums in dieser Wahlperiode.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte am Freitag betont, dass das, was im Koalitionsvertrag verabredet sei, kommen solle. Ob die dort geplante Ausweitung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung bedeute, dass Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen straffrei werden müssten, könne er nicht abschließend beurteilen. Er vermute, dass nichts daran geändert werden müsse, so Merz. Die gescheiterte Kandidatin bei der Wahl zum Bundesverfassungsgericht, die Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf, hatte das angedeutet.
Derzeit übernehmen Krankenkassen die Kosten für Abbrüche nur in Sozialfällen oder wenn der Schwangeren schwere gesundheitliche Schäden drohen sowie nach Sexualstraftaten wie Vergewaltigungen. Laut dem Strafrechtsparagrafen 218 sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland rechtswidrig. In den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft bleibt eine Abtreibung aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Nicht rechtswidrig ist ein Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung.