Nach drei Tagen Unklarheit und Gerüchten gibt es in Nigerias Bundesstaat Kaduna endlich Gewissheit: Die Polizei hat die Massenentführung aus Kirchen bestätigt. Auch aus Deutschland wird ein besserer Schutz gefordert.
Drei Tage nach der Massenentführung von Dutzenden Menschen aus Kirchen in Nigeria hat die Polizei den Vorfall nun offiziell bestätigt. Das berichteten lokale Medien am Mittwoch. Bewaffnete überfielen nach Angaben der Christlichen Vereinigung Nigerias (CAN) am Sonntag während des Gottesdienstes zwei Kirchen in Kurmin Wali, einem Ort im Süden des Bundesstaats Kaduna. Zwischenzeitlich äußerten sich der zuständige Polizeikommissar und lokale Behördenvertreter. Sie sagten, die Angriffe habe es nie gegeben. Mit der “Lüge” wolle man Unruhe stiften.
Nach Überprüfungen – unter anderem von Geheimdienstquellen – habe man nun aber neue Erkenntnisse gewonnen. Nach Informationen der Online-Zeitung “Premium Times” kündigte die Polizei außerdem an, die Opfer sicher zu befreien und die Lage in der Region zu normalisieren.
Über die mutmaßlichen Täter, die am Sonntagmorgen in zwei Kirchen eindrangen und zunächst mehr als 170 Menschen verschleppten, ist bisher offiziell nichts bekannt. Beobachter gehen davon aus, dass sie Lösegeld erpressen wollen. Bereits eine Woche zuvor waren in der Gegend 20 Personen verschleppt worden, für deren Freilassung die Dorfgemeinschaft Lösegeld gezahlt hatte.
In Berlin forderte Thomas Rachel, Beauftragter der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, die Sicherheit für die Menschen zu verbessern. In einem Post auf der Plattform X schrieb er, gerade Kirchen müssten geschützt werden.
In Nigeria wurden in den vergangenen Monaten wiederholt christliche Einrichtungen überfallen; etwa im November eine Schule, aus der mehr als 300 Mädchen und Jungen – zumeist im Grundschulalter – verschleppt wurden. Sie wurden kurz vor Weihnachten befreit. Von Entführungen betroffen sind allerdings nicht nur Christen, sondern auch Muslime. Experten zufolge wählen Täter ihre Opfer auch danach aus, ob Angehörige Lösegelder zahlen können.