Nierenlebendspende

In Deutschland ist etwa jede fünfte Nierenspende eine Lebendspende. Der Bundesgesundheitsminister will sie erleichtern.

In Deutschland ist die Niere das am häufigsten transplantierte Organ. Unter einer Nierenlebendspende versteht man die Spende einer Niere von einem gesunden Menschen für einen Menschen mit kranken Nieren. Jedes Jahr entscheiden sich ungefähr 500 Menschen in Deutschland für diesen Weg.

Die wichtigste Voraussetzung für eine Nierenlebendspende ist die Freiwilligkeit. Eine Kommission aus ärztlichem, psychologischem und juristischem Personal begutachtet jeden Antrag für eine Lebendorganspende. Sie untersucht, ob zum Beispiel kein Druck auf die Person ausgeübt wird. Auch finanzielle Anreize für eine Spende sind auszuschließen.

In Deutschland ist darüber hinaus in der Regel eine emotionale Bindung zwischen Spender/Spenderin und Empfänger/Empfängerin erforderlich. Ein Verwandtschaftsverhältnis muss aber nicht zwingend gegeben sein. Ein Nähe-Verhältnis wird bislang auch für die sogenannte Überkreuzspende zwischen zwei Paaren gefordert: Dabei geht das Organ nicht von der spendenden Person an die entsprechend nahestehende Person, sondern „über Kreuz“ an eine besser passende Person eines zweiten Paares. Das will Bundesgesundheitsminister Karl Lautbach ändern. Künftig könnte die Überkreuzspende ohne Näheverhältnis erfolgen, womit der Empfängerkreis deutlich erweitert wird.

Eine weitere Voraussetzung für die Nierenspende ist, dass der Spender/die Spenderin zwei gesunde, normal funktionierende Nieren hat und altersentsprechend gesund ist. Eine pauschale Altersbegrenzung gibt es nicht. Wichtig ist, dass die Nierenspende für den Spender/die Spenderin kein erhöhtes Risiko bedeutet. Zuletzt ist erforderlich, dass die Gewebemerkmale von Spender/Spenderin und Empfänger/Empfängerin zueinander passen. Die Blutgruppe hingegen muss nicht dieselbe sein.