Niedrigster Stand seit Wiedervereinigung bei Ehescheidungen

Ehepaare gehen hierzulande seltener auseinander, wie eine neue Statistik zeigt. Zugleich ist auch die Zahl der Eheschließungen langfristig rückläufig. Die Statistik veröffentlicht auch Zahlen zu gleichgeschlechtlichen Paaren.

Im vergangenen Jahr sind in Deutschland weniger Ehen geschieden worden. Damit erreichte die Zahl der Scheidungen den niedrigsten Stand seit der Deutschen Vereinigung im Jahr 1990, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Durch richterlichen Beschluss gingen demnach rund 129.000 Verbindungen auseinander. Damit sank die Zahl der Scheidungen im Vergleich zum Vorjahr um 8.300 oder 6,1 Prozent – und somit stärker als 2022 (minus 3,8 Prozent).

Im langjährigen Trend ging die Zahl der Scheidungen mit Ausnahme weniger Jahre seit 2003 zurück (minus 39,7 Prozent) und erreichte damit eben im vergangenen Jahr den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung. Auch die Corona-Pandemie beeinflusste diese Entwicklung den Angaben zufolge nicht.

Zugleich ist laut Statistik auch die Zahl der Eheschließungen langfristig rückläufig: 2023 sank sie auf den zweitniedrigsten Stand seit 1950.

Etwas mehr als die Hälfte (50,8 Prozent beziehungsweise rund 65.600) der 2023 geschiedenen Ehepaare hatte minderjährige Kinder. 48,8 Prozent hatten ein Kind, 39,7 Prozent zwei und 11,5 Prozent drei oder mehr. Insgesamt waren im vergangenen Jahr etwa 109.600 Minderjährige von der Scheidung der Eltern betroffen.

Den meisten der geschiedenen Ehen (80,1 Prozent) ging eine vorherige Trennungszeit von einem Jahr voraus. Scheidungen nach dreijähriger Trennung machten laut Statistik einen Anteil von 18,9 Prozent aus. Im Schnitt waren die 2023 geschiedenen Ehepaare 14 Jahre und neun Monate verheiratet. Bei etwa 21.900 oder 17,0 Prozent aller geschiedenen Paare erfolgte die Scheidung im Jahr der Silberhochzeit oder später.

Bei 89,6 Prozent der Scheidungen wurde der entsprechende Antrag mit Zustimmung des Ehegatten oder der Ehegattin gestellt. Bei 6,2 Prozent reichten beide Partner den Antrag gemeinsam ein. Bei den anderen 4,2 Prozent stimmten der Ehegatte oder die Ehegattin dem gestellten Antrag nicht zu.

2023 ließen sich den Angaben zufolge rund 1.300 gleichgeschlechtliche Paare scheiden. Das waren etwa 200 oder 15,0 Prozent mehr als im Jahr davor. Ehescheidungen gleichgeschlechtlicher Paare umfassten 1,0 Prozent aller Ehescheidungen des Jahres 2023.

Das Amt weist darauf hin, dass sei der Einführung der “Ehe für alle” im Oktober 2017 in Deutschland keine Lebenspartnerschaften mehr begründet werden können. Gleichgeschlechtliche Paare, die in einer zuvor eingetragenen Lebenspartnerschaft sind, können diese nur durch Aufhebung beenden. 2023 wurden mit rund 700 Aufhebungen von Lebenspartnerschaften etwa 200 oder 19,4 Prozent weniger erfasst als im Vorjahr. Damit sank diese Zahl das vierte Jahr in Folge.