Niedersachsen will auch digitale Werke für die Forschung sichern
Niedersachsen will das sogenannte Pflichtexemplarrecht künftig auch auf Veröffentlichungen im Internet ausdehnen. Die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek als Landesbibliothek soll demnach nicht nur gedruckte Ausgaben von in Niedersachsen publizierten Werken sammeln, sondern auch zum Beispiel ausgewählte Internetseiten und digitale Zeitschriften, wie die Staatskanzlei mitteilte. Die Landesregierung habe am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet und zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
„Mit dem Gesetz wollen wir das kulturelle Gedächtnis des Landes Niedersachsen schützen“, sagte Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD). „Damit wollen wir die dauerhafte Archivierung und Erschließung aller Veröffentlichungen unseres Landes ermöglichen. Diese sollen den Menschen und der Forschung zugänglich sein.“
In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Herausgeber oder Verlag sogenannte Pflichtexemplare von jeder Veröffentlichung an die jeweils zuständige Landesbibliothek kostenfrei abgibt. Jede Publikation, die in Niedersachsen veröffentlicht oder erstmals insbesondere in elektronischer Form zugänglich gemacht wird, wäre von dieser Sicherungspflicht umfasst, hieß es.
Das Pflichtexemplarrecht ist in Niedersachsen bisher als Ergänzung zum Presserecht verankert. Im Einklang mit anderen Länderregelungen soll es laut dem Gesetzesentwurf nun eine eigenständige gesetzliche Grundlage erhalten. Damit solle der wachsenden Bedeutung digitaler Publikationsformen Rechnung getragen werden.