Das Land Niedersachsen hat im Bundesrat einen Antrag zur Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes vorgestellt. Ziel Niedersachsens und weiterer beteiligter Bundesländer sei es, Betriebsräte bundesweit zu stärken und die Rechtsgrundlagen ihrer Arbeit zeitgemäß zu gestalten, teilte das Landessozialministerium am Freitag in Hannover mit. Der Antrag gehe auf eine Initiative der Landesregierung und des Bremer Senats zurück und sei gemeinsam mit den Bundesländern Hamburg, Brandenburg, Saarland und Nordrhein-Westfalen in den Bundesrat eingebracht worden.
„Gute Arbeit im Betrieb braucht gute Mitbestimmung“, sagte Niedersachsens Sozialminister Andreas Philippi (SPD). „Betriebliche Mitbestimmung ist neben den tarifvertraglichen Regelungen der Sozialpartner einer der Grundpfeiler einer Wirtschaftsdemokratie – und einer gelebten Sozialpartnerschaft.“ Die Arbeitswelt habe sich in den vergangenen Jahren durch verändertes gesellschaftliches Verhalten, die zunehmende Digitalisierung von Arbeitsprozessen und den Einsatz von KI stark verändert. Die betriebliche Mitbestimmung und insbesondere der von ihr erfasste Personenkreis müssten an die Erfordernisse dieser veränderten Lage angepasst werden.
Die Bremer Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Claudia Schilling (SPD), ergänzte, Betriebsräte seien das Herzstück der betrieblichen Mitbestimmung „und ein wesentlicher Garant für die Einbeziehung der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unternehmerische Entscheidungen“. Eine Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes sei dringend notwendig, um für ihre Arbeit einen zeitgemäßen Rechtsrahmen zu gewährleisten.
Der Antrag der Länder enthält insgesamt zwölf Forderungen und Prüfbitten. Zentrale Änderungsvorschläge sind beispielsweise die Erweiterung des Anwendungsbereiches des Betriebsverfassungsgesetzes und die Überarbeitung des Arbeitnehmerbegriffs sowie die Qualifizierung und Weiterbildung von Beschäftigten. Dazu kommen Forderungen nach der Weiterentwicklung von Beteiligungsrechten für Betriebsratsgremien in Bezug auf den Schutz von Beschäftigtendaten und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Auch der Schutz von Betriebsgremien vor Behinderung oder Beeinträchtigung ihrer Arbeit wird betont.