„Nicht vereinbar mit Grundrechten“ – Flüchtlingspastorin kritisiert Asylrecht

Die Änderungen des Gesetzes gefährden den Flüchtlingsschutz, moniert Flüchtlingspastorn Jochims. Konsequentes Vorgehen sei auch bisher schon möglich.

Was passiert mit straffällig gewordenen Ausländern?
Was passiert mit straffällig gewordenen Ausländern?Tony Hegewald / Pixelio

Kiel/Hamburg. Nordkirchen-Flüchtlinspastorin Dietlind Jochims hat das vom Bundeskabinett beschlossene verschärfte Ausweisungsrecht kritisiert. Die Gesetzesverschärfung als Reaktion auf die Vorfälle in Köln und Hamburg seien der falsche Weg. "Sie lenken von einer Überforderung von Polizei und Behörden im Umgang mit Straftätern ab und suggerieren Lösungen, die keine sind", sagte die Theologin. Ein konsequentes Vorgehen gegen straffällige Asylsuchende oder Flüchtlinge sei auch bei der bisherigen Gesetzeslage möglich gewesen.
Die Gesetzesänderungen sind nach Ansicht der kirchlichen Beauftragten für Migrations-, Asyl- und Menschenrechtsfragen aber nicht nur Scheinlösungen. Sie gefährdeten sogar den eigentlichen Flüchtlingsschutz, betonte Jochims. Wenn Flüchtlinge nach Straftaten trotz drohender Verfolgung in ihr Heimatland abgeschoben werden, sei das nicht mit Grundrechten und Menschenwürde vereinbar.

Was das neue Asylrecht bedeutet

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch eine Absenkung der Hürden bei der Ausweisung straffällig gewordener Ausländer beschlossen. Die Gesetzesänderungen wurden nach den Eindrücken der Silvesternacht in Köln auf den Weg gebracht, in der Ausländer Frauen bedrängt und bestohlen hatten. Künftig soll eine Ausweisung bereits bei einer Bewährungsstrafe möglich sein. Das gilt bei einer Verurteilung bei besonders schweren Vergehen, darunter Tötung, Körperverletzung und Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Eine rechtskräftige Verurteilung zu einem Jahr Freiheitsstrafe soll künftig zudem die Anerkennung als Flüchtling verhindern. Bisher liegt die Hürde bei drei Jahren. (epd)