NEUES PROSTITUIERTENSCHUTZGESETZ
Das neue Prostituiertenschutzgesetz, das am 1. Juli in Kraft tritt, hat für Prostituierte maßgebliche Konsequenzen. Menschen, die in der Prostitution tätig sein möchten, sind dann verpflichtet, sich anzumelden. Nach einem persönlichen Beratungsgespräch, bei dem nachzuweisen ist, dass zuvor eine Gesundheitsberatung erfolgt ist, erhalten die Prostituierten eine Anmeldebescheinigung. Bei Personen unter 21 Jahren ist diese ein Jahr und ansonsten zwei Jahre gültig. Die Bescheinigung ist immer mitzuführen.
Neben den Bestimmungen für Prostituierte umfasst das Gesetz auch Vorgaben für Gewerbetreibende. Betreibende von Prostitutionsstätten müssen eine Erlaubnis beantragen, ein Betriebskonzept vorlegen sowie gewisse Mindestanforderungen und Auflagen erfüllen.
Das Bundesgesetz ist nicht unumstritten. Die Umsetzung ist Sache der Bundesländer. „Viele Prostituierte haben Angst, dass ihre Daten nicht ausreichend geschützt werden“, sagt Lara Salewski, Referentin bei der Diakonie RWL. Die Pflicht zur Mitführung der Anmeldebescheinigung berge außerdem die Gefahr, dass die Papiere von Dritten eingesehen werden. „Wir haben Sorge, dass sich viele Prostituierte nicht anmelden und somit unter illegalen Bedingungen arbeiten.“
Die Diakonie RWL setzt sich dafür ein, dass Prostituierte mit Wertschätzung und Respekt behandelt werden. „Wir möchten Menschen dabei unterstützen, selbstbestimmt, sicher und eigenverantwortlich ihren persönlichen Lebensweg gehen zu können.“
Lara Salewski ist bei der Diakonie RWL Ansprechpartnerin für den Bereich Prostitution und Menschenhandel. Kontakt: Telefon (02 11) 63 98-3 04, E-Mail: l.salewski@diakonie-rwl.de.