„Mach Meldung“: Infoportal für Missstände bei der Polizei geht online

Ein neues Gesetz soll es Hinweisgebern erleichtern auf Missstände in der Polizei hinzuweisen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte will mit dem Portal polizeiinterne Whistleblower unterstützen.

Das Online-Portal soll eine Fehlerkultur bei der Polizei fördern
Das Online-Portal soll eine Fehlerkultur bei der Polizei fördernImago / IPON

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) will Polizistinnen und Polizisten dabei unterstützen, Missstände in den eigenen Reihen zu melden. Dafür stehe seit Mittwoch ein Infoportal mit umfassenden Informationen über Meldewege, rechtliche Rahmenbedingungen der Hinweisgabe sowie die Besonderheiten im öffentlichen Dienst bereit, teilte die zivilgesellschaftliche Organisation mit. Hintergrund ist demnach das am 2. Juli dieses Jahres in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

Das Portal „Mach Meldung! Starke Stimmen für die Polizei“ werde laufend aktualisiert und solle als digitale Anlaufstelle für Menschen dienen, die in Betracht ziehen, Missstände anzusprechen, hieß es. Zudem biete es Polizeibehörden und -ausbildungsstellen auch Fortbildungen zum Thema Whistleblowing an. Unterstützt wird das Projekt von der 2019 gegründeten Alfred Landecker Foundation.

Derzeit wendeten sich Behörden immer wieder gegen Hinweisgeberinnen und -geber, anstatt gegen die von ihnen benannten Missstände wie zum Beispiel extremistische Vorfälle vorzugehen, kritisierte die Juristin und GFF-Projektkoordinatorin, Franziska Görlitz. GFF und Alfred Landecker Foundation fordern deshalb eine andere Fehlerkultur bei der Polizei und einen besseren rechtlichen Schutz für Polizeibedienstete, die Fehlverhalten in den eigenen Reihen benennen und abstellen wollen. „Gebraucht wird eine Polizei, die sich dem Rechtsstaat verpflichtet fühlt und Missstände konsequent aufklärt“, sagte Lena Altman, Co-CEO der Alfred Landecker Foundation.