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Neues Gesetz regelt Umgang mit digitalem Archivmaterial

Baden-Württemberg hat sein Archivgesetz an das digitale Zeitalter angepasst. Der Landtag verabschiedete laut einer Mitteilung des Landesarchivs vom Mittwoch eine Neufassung, die den Umgang mit elektronischen Dokumenten regelt. Künftig gelten auch E-Mails, Datenbanken und Webseiten als Unterlagen, die aufbewahrt werden müssen. Das Gesetz schafft damit auch die Grundlage für die Archivierung der elektronischen Akte, die in Verwaltung und Justiz zum Standard wird.

Das Gesetz legt zudem eine Basis für die Bereitstellung von Archivmaterial im Internet. Künftig solle auch Künstliche Intelligenz helfen, die Bestände für Nutzer besser zugänglich zu machen, etwa durch Texterkennung, hieß es weiter.

Wissenschaftsministerin Petra Olschowski (Grüne) bezeichnete die Archive als „unverzichtbare Stützpfeiler unserer Demokratie“. In einer Zeit von Falschnachrichten sei es ihre Aufgabe, Fakten zu sichern. Sie sagte: „Sie schützen uns vor Fake News, Alternativen Wahrheiten und Verschwörungsmythen, indem sie das dokumentieren und zugänglich machen, was tatsächlich und nachweisbar geschehen ist.“ Besonders hob sie hervor, dass die Dokumentationsstelle Rechtsextremismus in Karlsruhe nun gesetzlich verankert sei.

Das Landesarchiv Baden-Württemberg wurde 2005 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Stuttgart. Es sichert die Unterlagen von Behörden und Gerichten des Landes, die von „bleibendem Wert“ sind. Dazu zählen etwa auch Dokumente zur Coronakrise. Das Archiv betreibt bereits umfangreiche Online-Angebote mit mehr als 26 Millionen digitalisierten Dokumenten. (1743/16.07.2025)